Mieterhöhung

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe da mal eine für mich existenzielle Frage:

Ich wohne seit April 2012 in einer tollen 80 qm grossen Wohnung und fühle mich pudelwohl. Ich habe ein prima Verhältnis zu meinem jetzigen privaten Vermieter, der mit mir einen fairen Preis/qm im Mietvertrag festgelegt hat. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass er sein Mietobjekt, sprich auch meine Wohnung wohl an eine Immobilienfirma verkaufen will.

Nun meine Fragen:

  1. Kann der neue Vermieter ohne Grund den Mietpreis erhöhen ?
  2. Ab wann könnte der neue Vermieter den Mietpreis erhöhen ?
  3. Gibt es eine obere Grenze bis zu der er erhöhen kann ?
  4. Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder wird der alte Vertrag nur um den neuen Vermieter ergänzt ?

Ich freue mich auf Eure Antworten

VG

Hallo Lump
Keine Ahnung, weiß aber Hilfe, bitte an den Mieterverein wenden, den gibt es in fast jeder Stadt, die wissen alles in Mieterfragen
petgri

Hallo,

da das ein neues Mietverhältnis wird, bin ich der Meinung, dass der neue Vermieter auch die Miete erhöhen kann.
Ab wann er das kann, weiß ich nicht genau, aber ich denke ab sofort. Ob es eine Grenze zur Mieterhöhung gibt, kann ich auch nicht genau sagen.
Ein neuer Mietvertrag muss denke ich nicht abgeschlossen werden.
Um darüber aber genauer informiert zu werden, würde ich aber zum Beispiel zur Verbraucherzentrale gehen und mich dort richtig beraten lassen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

VG

1, nein

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ich habe da mal eine für mich existenzielle Frage:

Ich wohne seit April 2012 in einer tollen 80 qm grossen
Wohnung und fühle mich pudelwohl. Ich habe ein prima
Verhältnis zu meinem jetzigen privaten Vermieter, der mit mir
einen fairen Preis/qm im Mietvertrag festgelegt hat. Nun ist
mir zu Ohren gekommen, dass er sein Mietobjekt, sprich auch
meine Wohnung wohl an eine Immobilienfirma verkaufen will.

Nun meine Fragen:

  1. Kann der neue Vermieter ohne Grund den Mietpreis erhöhen ?

Nein

  1. Ab wann könnte der neue Vermieter den Mietpreis erhöhen ?

In einer angemessenen Frist

  1. Gibt es eine obere Grenze bis zu der er erhöhen kann ?

Ja, Ortsüblicher Mietwert, 3 Vergleichsobjekte

  1. Wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen oder wird der alte
    Vertrag nur um den neuen Vermieter ergänzt ?

Der alte Vertrag ist weiterhin gültig, wenn er nicht von dem jetzigen Vertragspartner gekündigt wird.

Ich freue mich auf Eure Antworten

VG

ja der neue besitzer kann die miete erhöhen die höhe legt er selber fest