Hallo Ihr Lieben,
meine Vermieterin sieht vor ab dem 01.01.2004 eine Mieterhöhung von ca. 5% vorzunehmen. Ich wohne nun schon 3 Jahre hier drin und habe auch schon in Erfahrung gebracht, daß dem Vermieter es zusteht, dann eine Mieterhöhung vorzunehmen. Jedoch sehe ich dies nicht ein, daß ich gerade mal 2 Zimmer habe (von ca. 54qm²) und zahle jetzt schon genug dafür. Mir wurde gesagt, daß ich eventuell dagegen vorgehen kann, wenn ich Mängel anzeige, die in der Wohnung sind. Wenn diese vom Vermieter nicht in Ordnung gebracht werden, dann besteht die Chance für mich nicht darauf eingehen zu müssen.
Kennt sich jemand damit ein wenig aus und hat mir einen Tipp, wie um diese Mieterhöhung kommen könnte??
Hallo,
eine Mieterhöhung ab 01.01.2004 war Dir spätestens am 06.10.2003 schriftlich und zudem begründet mitzuteilen.
Eine normale Mieterhöhung muss mit einem Mietspiegel, oder mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Mietwertgutachten begründet werden. (" Weil alles teurer wird oder weil schon lange die Miete nicht erhöht wurde oder weil ich eine geringere Rente bekomme" sind keine Gründe)
meine Vermieterin sieht vor ab dem 01.01.2004 eine
Mieterhöhung von ca. 5% vorzunehmen. Ich wohne nun schon 3
Jahre hier drin und habe auch schon in Erfahrung gebracht, daß
dem Vermieter es zusteht, dann eine Mieterhöhung vorzunehmen.
Die Miete kann nur dann erhöht werden, wenn diese innerhlab von drei Jahren 20 % nicht überschreitet und zudem nicht den örtlichen Mietpreis übersteigt.
Jedoch sehe ich dies nicht ein, daß ich gerade mal 2 Zimmer
habe (von ca. 54qm²) und zahle jetzt schon genug dafür. Mir
wurde gesagt, daß ich eventuell dagegen vorgehen kann, wenn
ich Mängel anzeige, die in der Wohnung sind.
Falsch. Dies ist ein weit verbreiteter Irrtum. Einem Mangel an der Mietsache ist durch Mängelanzeige, Fristsetzung und Mietminderung zu begegnen. Eine Mieterhöhung kann nicht wirksam zurück gewiesen werden, wenn Mängel nicht beseitigt sind. Als Mieter hast Du die geeigneten Mittel gegen Mängel vorzugehen, z.B. Mietminderung und/oder nach entsprechendem Verfahren auch die Selbstausführung und Verrechnung der Kosten mit der Miete bis hin zur Klage auf Kostenvorschuss gegen den Vermieter um die Mängel beseitigen zu können.
Wenn diese vom
Vermieter nicht in Ordnung gebracht werden, dann besteht die
Chance für mich nicht darauf eingehen zu müssen.
Kennt sich jemand damit ein wenig aus und hat mir einen Tipp,
wie um diese Mieterhöhung kommen könnte??
Zuerst einmal prüfen, ob die Mieterhöhung ordnungsgemäss erfolgt. Das heisst die Begründung prüfen. Es gelten nur die von mir oben genannten Hinweise.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen lieben Dank für Deine Tipps. Was für eine Möglichkeit würde mir denn offenstehen, wenn sie mir die Mieterhöhung bis zum 06.10.2003 nicht schriftlich mitgeteilt hat?
Liebe Grüßle
Mausi
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Hallo Mausi,
vielen lieben Dank für Deine Tipps. Was für eine Möglichkeit
würde mir denn offenstehen, wenn sie mir die Mieterhöhung bis
zum 06.10.2003 nicht schriftlich mitgeteilt hat?
Dann wäre die Mieterhöhung - immer unter dem Gesichtspunkt, dass sie auch mit den zulässigen Begründungen vorliegt - erst ab 01.01.2004 zu zahlen. Die Bedenkzeit beginnt gerechnet als Zugangsmonat und die beiden folgenden Monate.
Sorry, habe übersehen, dass es auf jeden Fall beim 01.01.2004 bleibt.
Gruss Günter
Hi Günter,
ich muß aber sagen, daß sie mir die Mieterhöhung nur mal in einem Gespräch angedeutet hat, daß sie es vor hat. Jedoch hat sie mir nicht schriftliches darüber geschickt, geschweige denn einen driftigen Grund (Mietspiegel, etc.), der ihr auch das Recht geben würde die Mieter zu erhöhen
Liebe Grüßle
Mausi
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