meine Frage: 12 Parteien Mietshaus, 3 Parteien bekommen ein neues Bad, nur eine dieser Parteien bekommt eine Mieterhöhung (Umlage auf Rohmiete). Und das 17 Monate nach der Sanierung. Muss man das so hinnehmen?
Ich bedanke mich schon einmal im Vorraus für eure Antwort! Liebe Grüsse Jenny
meine Frage: 12 Parteien Mietshaus, 3 Parteien bekommen ein
neues Bad, nur eine dieser Parteien bekommt eine Mieterhöhung
das ist Sache des Vermieters.
Und das 17 Monate nach der Sanierung.
Muss man das so hinnehmen?
Nach §554 BGB Abs. 3 (http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html) kann der Vermieter die Kosten (in gewissem Umfang und mit einem Prozentsatz von bis zu 11% p.a. bezogen auf den Kostenanteil der Verbesserung) auf die Miete „umlegen“ (besser gesagt, er darf die Miete erhöhen) wenn er dies vor der Massnahme angezeigt hat. Hat er dies nicht, so kann er das nachträglich nicht mehr tun. Eine „normale“ Mieterhöhung steht allerdings aus diesen Gründen nichts im Wege.