Mieterhöhung - ab wann möglich?

Hallo,

wir sind zum 1. 7. 2001 in unsere neue Wohnung gezogen. Nun will der Vermieter zum 1.3. 2003 die Miete um 3% erhöhen. Frage: Ist das rechtens?

Grüsse
Anna

Hallo,

wir sind zum 1. 7. 2001 in unsere neue Wohnung gezogen. Nun
will der Vermieter zum 1.3. 2003 die Miete um 3% erhöhen.
Frage: Ist das rechtens?

Hallo Anna,

Eine Mieterhöhung ist, wenn die Erklärung nach dem 01.07.2002 bei Euch eingegangen ist zulässig. Nun aber zur Klärung: Wie ist die Mieterhöhung begründet ? Wenn mit dem Mietspiegel begründet, ist dann die Seite, die Euch betrifft beigefügt ? Entspricht die Erhöhung dem Mietspiegel oder ist die Erhöhung über dem Mietspiegel und wie begründet der Vermieter dann die Abweichung vom Mietspiegel ?

Gruss Günter

Hallo Günter,

die Mieterhöhung wurde nicht begründet. Der Vermieter hat lediglich geschrieben „aus gegebenem Anlass“, was immer das sein mag.

Grüsse
Anna

Hallo Anna,

dann ist die Mieterhöhung nicht begründet. Eine Mieterhöhung muss entweder mit einem Mietspiegel, mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten begründet sein.

die Mieterhöhung wurde nicht begründet. Der Vermieter hat
lediglich geschrieben „aus gegebenem Anlass“, was immer das
sein mag.

Die ist kein Grund. Du kannst jetzt abwarten bis zum 4. März 2003 und dem Vermieter dann, wenn er reklamiert, schriftlich mitteilen, dass seine Mieterhöhung unwirksam ist, Du deshalb nicht zahlen musst. Warum erst 04.03.2003. Wenn Du am 4.3. reagierst, erhält der Vermieter erst nach dem 3. Werktag im März die Erklärung. Dies bedeutet, dass die nächste Mieterhöhungserklärung erst ab 01.04.2003 gerechnet wird und die Mieterhöhung erst ab 01.06.2003 läuft.

Wenn jedoch die Miete unterhalb der ortsüblichen Miete liegt, solltest Du überlegen, ob Du nicht trotz der Unwirksamkeit dem Vermieter zusagen willst. Wenn eine Miete nur im geringen Mass erhöht wird, sollte man tatsächlich mit einkalkulieren, ob man ein gutes Verhältnis zum Vermieter belasten will.

Ich mache es mal so wie hinter dem Schreibtisch. Rechtlich betrachtet hat der Vermieter keinen Anspruch. Überlegen musst Du für Dich, ob es sich lohnt, mehr Ärger in kauf zu nehmen, wie die Sache wert sein kann.

Gruss Günter

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Danke für die Tipps
Hallo Günter, danke für Deine hilfreichen Tipps. Ich werde es einfach so machen, dass ich diese unbegründete Mieterhöhung jetzt erstmal kommentarlos hinnehmen werde. Sollte allerdings danach eine zweite unbegründete Mieterhöhung kommen, werde ich protestieren.

Beste Grüsse
Anna