Mieterhöhung, aber doch nicht!

Hallo,
Der Mieter müsste von der Whg raus da die Miete nach der Erhöhung nicht mehr bezahlbar war. Eventuell die Mieterhöhung die verlangt wurde war 110 Euro mehr (18% der alte KM). Nun hat der VM anzeige beim Immobielienscout24 und er verlangt allerdings genau das gleiche alte Miete!
Geht es auch so leicht dass er nur durch die Mieterhöhung dem Mieter von die Whg weggezogen hat! Sagt der Gesetzgeber irgendwas dazu?

Vielen Dank im voraus für Eure Beiträge dazu.
mfg, AS

Ja, so leicht geht das.
Mieterhöhung im Rahmen des gesetzlich zulässigen. Vermieten zu einer Miete die ich am Markt erzielen kann.

vnA

Danke für die schnelle Antwort. Ja, dass ist doch klar dass der VM Recht hat die Miete zu erhöhen.

Aber in diesem Beispiel sieht es so aus dass er die Mieterhöhung miss-gebraucht hat, damit er dem Mieter weg werft. Muss der VM nicht an seine erhöhte miete die er gerade verlangt hat, noch beim neue Mietangebot einordnen?

Hallo Xadnan,

nein, natürlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, beim nächsten Mieter nun die höhere Miete zu verlangen.
Rein theoretisch könnte es ja auch so sein, dass er die alte Miete wieder verlangt, weil die höhere sich nicht durchsetzen ließ, z.B. eben weil der Vormieter sofort kündigte.

Gruß!

Horst

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