Mieterhöhung abgelehnt - neue Bedenkfristen?

Hallo, folgende Situation:

Franz bekommt von seinem Vermieter eine Mieterhöhungsforderung, sagen wir zum 01.05, mit Zustimmungsfrist zum 30.8. Franz legt gegen Ende (jedoch unter Wahrung) der Frist gegen diese Erhöhung Wiederspruch ein, mit dem Hinweis, dass die Berechnung der neuen Miete lt. geltendem Mietspiegel fehlerhaft war.

Der Vermieter schickt in einem neuen Schreiben, das zeitlich nach Ende der Zustimmungsfrist liegt, sinngemäß: „Lieber Franz, Sie haben Recht - bitte ersetzen Sie in unserem Schreiben vom 01.05. die Zeilen xy durch folgende: ___. Wir erwarten Ihre Zustimmung zur Mieterhöhung rückwirkend zum 30.08 bis zum 30.09. MfG Vermieter“

Franz ist verwundert, da ihm wiederstreitende Informationen vorliegen:

  • Die Beratung beim Mieterbund, die zum ursprünglichen Einspruch führte, sagte, dass die ursprüngliche Mieterhöhungsforderung ungültig sei, somit eine neue Mieterhöhungsforderung durch den Mieter nötig wäre, zusammen mit den entsprechenden Bedenkfristen
  • Das Internetz redet jedoch viel von Teilzustimmungen zu Mieterhöhungsforderungen, die dann natürlich auch auf die ursprünglichen Fristen bezogen wären.
  • Franz ist sich jedoch sicher, in seinem Einspruchschreiben keine Teilzustimmung gegeben zu haben
  • Zudem sagt ihm das Internetz, dass Mieterhöhungen für den Mieter verständlich und nachvollziehbar sein müssen. Franz zweifelt, ob das jetzige Schreiben diesen Anforderungen genügt.

Da ich nicht weiß, was ich Franz raten soll, frage ich lieber Euch. :smile:

Gracias!

Hallo,

das Mieterhöhungsverlangen war fehlerhaft und wurde zudem vom Vermieter zugegeben; der Vermieter stellt erneut Mieterhöhung und damit beginnen erneut die Fristen; rückwirkend ausgeschlossen.

si

„Internetz“

Also entweder Internet oder Zwischennetz. Aber Internetz ist nichts halbes und nicht ganzes.

Ungefähr so wie Europa-League.