Hallo,
als Reaktion auf Widerspruch gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung reagiert der Vermieter mit einer Mieterhöhung.
Der Mieter hat seit 3 Jahren keine Nk-abrechnungen erhalten, nun flattert ihm eine falsche Abrechnung von der Hausverwaltung in´s Haus. Er reagiert mit einem begründeteten Widerspruch, setzt 1 Monat Frist, diese zu korrigieren und 3 Monate, um die fehlenden Abrechnungen nachzureichen.
Die Reaktion des Vermieters ist ein Schreiben, in dem er einen wiederum falschen Betrag fordert mit der Begründung die Summe sei ja für die letzten 3 Jahre angemessen. Die Schuld läge beim vorherigen Verwalter (dabei hätten alle Informationen einfach über die Versorger oder die Stadt beschafft werden können).
Die Frage bezieht sich aber auf die angekündigte Mieterhöhung über 20%, die gleichzeitig erhoben werden soll. (Fachlich/ sachlich ist sie korrekt, aber offensichtlich eine Retourkutsche auf den Widerspruch):
Kann man die Zustimmung zu dieser Mieterhöhung solange verzögern, bis man die korrekten Nebenkostenabrechnungen erhalten hat?
Vielen Dank an die Antwortenden
setzt 1 Monat Frist, diese zu korrigieren und 3
Monate, um die fehlenden Abrechnungen nachzureichen.
mit welchem recht? die fristen hat der gesetzgeber gesetzt, nicht irgendein mieter, weil es ihm grad so einfällt. lies: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabre…
Kann man die Zustimmung zu dieser Mieterhöhung solange
verzögern, bis man die korrekten Nebenkostenabrechnungen
erhalten hat?
selbstverständlich nicht. das eine hat mit dem anderen schließlich genau gar nichts zu tun.
aber der vermieter kann auch nicht einfach machen, was ihm einfällt: http://www.nebenkostenabrechnung.com/mieterhoehung/
http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html