Mieterhöhung als 'Strafe' nur bei einer Partei?

Hallo,
angenommen ein Mieter mindert aufgrund von Bauarbeiten die Miete und bekommt dann später einen Brief vom Vermieter bezüglich Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmassnahmen (Badrenovierung). Begründung dafür sei die „Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Hauses“. Aber was ist, wenn nur eine Partei für die Wirtschaftlichkeit einstehen soll - sozusagen als Strafe für die Mietminderung. Ist dies rechtens?

Hallo

der Vermieter hat das Recht Modernisierungsmaßnahmen weiter zu geben, an wen und ob überhaupt ist m.E. seiner Entscheidung überlassen.

Gruß

Hallo Irene,
Frage: Was ist denn mit „Gleichbehandlungsprinzip“? Eigentlich wäre das doch sogar ne Art von Diskreminierung oder ?

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Frage: Was ist denn mit „Gleichbehandlungsprinzip“? Eigentlich
wäre das doch sogar ne Art von Diskreminierung oder ?

Nein.
Völlig falsch.

Gruss Ivo

Hallo

nee, das ist die Entscheidung des Vermieters. Er muss ja auch gar nichts weiter geben, aber er darf und das ist wichtig. M.E. kann er das tun wie er möchte.

Gruß

Noch was…

Frage: Was ist denn mit „Gleichbehandlungsprinzip“?

Was ist das noch mal mit der Privatautonomie?

zur info:
http://www.steuerlinks.de/lr-privatautonomie.html

Gruss ivo