Mieterhöhung anerkennen - zwingend schriftlich?

Guten Tag,
hätte da eine Frage zu folgendem hypothetischen Fall:
Mieter erkennt Mieterhöhung konkludent duch Zahlung an, sendet aber die schriftliche Zustimmung nicht an den Vermieter zurück.
Der Vermieter reicht daraufhin im Folgemonat der Mieterhöhung eine Klage auf Anerkennung derselben ein.
Neue Hausverwaltung bestätigt erhöhte Mietzahlung, Vermieter besteht jedoch auf Gerichtstermin um anwalts- u. Gerichtkosten auf den Mieter umlegen zu können (unter Verweis darauf, daß es eine Mindermeinung sei, daß Zahlung eine konkludente Zustimmung darstelle und er deshalb davon habe ausgehen müssen, daß der Mieter nicht willens sei, die Erhöhung zu tragen).

Wie stehen die Chancen des Mieters diese Kosten nicht übernehmen zu müssen?

Mit bestem Gruß
waru

Hallo waru,

hierzu vielleicht ein Link:

http://www.anwaltssuchdienst.de/anwalt-tipp/toptipp…

wird wohl darauf ankommen, wann die Klage eingereicht wurde und ob (wie im gelinkten Fall) die erhöhte Miete bereits 2 mal gezahlt wurde.

Gruß

Joschi