Hallo, nach Ablehnung des Vorschlags einer Staffelmiete haben wir eine Mieterhöhungsforderung vom Vermieter bekommen, die formell und auch was Kappungsgrenze, Mietspiegel etc. angeht wohl legitim ist. Das Einzige was auffällt, das beim Grundbetrag des Mietspiegel bei uns Sachen angerechnet wurden, die wir gar nicht haben, wie etwa ein 2. Bad, der Küchenboden ist nich gefließt, wir haben Laminat statt Parkett, …so dass der so genannte Anteil A des Mittelwerts der Miete dann bei 347,65 statt 410,38 Euro liegen würde. Meine Frage: Reicht das, um die Mieterhöhung insgesamt anzufechten? Oder wird dann einfach der neue Mittelwert genommen und die Miete trotzdem erhöht? Danke im vorab!
Offenbar sind Mietspiegel unterschiedlich aufgebaut. Anteil A des Mittelwerts? Nie gehört.
Welcher Mietspiegel soll das sein?
Hier ist eine Mieterhöhung gültig, soweit die Wohnung hinsichtlich Wohnlage und Größe
richtig eingruppiert wurde. Fehler bei den Ausstattungdetails ändern zwar die Miete, machen
das Mieterhöhungsverlangen als solches aber nicht ungültig.
Ein Widerspruch gegen die Mieterhöhung führt regelmäßig dazu, dass die neue Miete vom Gericht festgesetz wird.
… und die Kosten des Verfahrens auf eine oder alle Parteien aufgeteilt wird.
vnA