Bei einer Mieterhöhung muss der Mieter immer mindestens 2 Monate Überlegungsfrist haben. Wenn Ihnen also am 11. Oktober das Schreiben zugegangen ist so kann die Miete frühestens zum 1. Januar erhöht werden. So lange haben Sie auch Zeit, dieser Mieterhöhung zu widersprechen. Genau deshalb sind diese Fristen so gewählt, damit sie eine ausreichende Zeit zum überlegen haben.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt sollten Sie berücksichtigen, dass es auch verschiedene Einstufungen und Faktoren innerhalb des Mietspiegels gibt. Beispielsweise wird ein modernisiertes anders berechnet als ein nur instandgesetztes Bad usw. Sie sollten sich gegebenenfalls vom Mieterverein beraten lassen.
Hallo,
wenn die angekündigte Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt. kann man *begründeten* Widerspruch per Einschreiben/Rückschein einlegen.
Aber ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages sagt auch meine Glaskugel nichts dazu aus !
MfG USKO