Mieterhöhung angekündigt

Liebe/-r Experte/-in,
angenommen, meine Vermieterin hätte am 11.10.2012 eine erhöhte Miete zum 1.12.2012 per Einschreiben/ Rückschein zugesandt.

Angenommen, der erhöhten Mietforderung möchte ich widersprechen.

Müßte ich darauf reagieren?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Die angekündigte Miete liegt deutlich über dem Mietspiegel.

Besten Dank für die Auskunft.
Netten Gruß
*Silberrücken*

Bei einer Mieterhöhung muss der Mieter immer mindestens 2 Monate Überlegungsfrist haben. Wenn Ihnen also am 11. Oktober das Schreiben zugegangen ist so kann die Miete frühestens zum 1. Januar erhöht werden. So lange haben Sie auch Zeit, dieser Mieterhöhung zu widersprechen. Genau deshalb sind diese Fristen so gewählt, damit sie eine ausreichende Zeit zum überlegen haben.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt sollten Sie berücksichtigen, dass es auch verschiedene Einstufungen und Faktoren innerhalb des Mietspiegels gibt. Beispielsweise wird ein modernisiertes anders berechnet als ein nur instandgesetztes Bad usw. Sie sollten sich gegebenenfalls vom Mieterverein beraten lassen.

Hallo,
wenn die angekündigte Miete deutlich über dem Mietspiegel liegt. kann man *begründeten* Widerspruch per Einschreiben/Rückschein einlegen.
Aber ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages sagt auch meine Glaskugel nichts dazu aus !
MfG USKO

Hallo,

nein, normalerweise muss man nicht darauf reagieren, aber man tut es, damit im Vorfeld die Angelegenheit geklärt werden kann.

Wenn man die Zustimmung verweigert, muss der Vermieter auf die Zustimmung klagen.

Wenn es kein Sozialer Wohnungsbau ist, ist die Frist vom Eingang bis zur Erhöhung viel zu kurz. Sie beträgt normalerweise 3 Monate.

Gruß