Mieterhöhung auf 20%

Hallo liebe Experten und Auskenner,

meine Vermieterin möchte unsere Miete auf 20% erhöhen und somit dem Mietspiegel anpassen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob dies Rechtens ist, da seit unserem Einzug in die Wohnung (2 Familienhaus, Neubau) immer noch keine Außenputz angebracht ist und sich auch die Außenanlage nicht verändert hat. Es sieht zwar durch Eigeninitative besser aus als auf einer Baustelle, aber ich dachte halt, dass die Miete erst erhöht wird, wenn alles fertig ist?

Kann mir jemand eine Hilfestellung geben?

Danke, A.FischerMGN

Hallo!

Eins hat mit dem anderen NICHTS zu tun.
Die Miete darf auch „grundlos“ erhöht werden,im gesetzlichen Rahmen natürlich.
Es muss an der Wohnung nichts verbessert oder verschönert werden.

Ob es mietrechtlich OK wäre,auf einen Schlag um 20% zu erhöhen ist nochmals eine andere Sache.

Den Mangel in der Außenansicht von Hausfassade und Gartengestaltung kannte man doch bereits bei Anmietung und hat ihn hingenommen.

Man könnte allenfalls überlegen,ob dadurch der Wohnwert geschmälert wird und man deshalb die Miete mindern(kürzen) kann.
Allein die Ansicht wird kaum herhalten können,der Garten bzw. die Zuwegung schon. Wenn das wie ein Müllplatz aussähe und der Zugang erschwert und behindert wäre(Stolpergefahr), Kinder könnten zugestandenen Gartenanteil nicht nutzen usw, dann schon eher.

MfG
duck313

Es ging mir gedanklich dabei auch nicht um die Außenansicht, eher um den Wärmeschutz…

faq:1129 (owt)