Hallo,
folgendern fiktiver Fall.
Der gewerbliche Vermieter V fordert seinen Mieter M zur Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Höhe von 10% auf. Zur Begründung verweist er auf den aktuellen Mietspiegel.
Im aktuellen Mietspiegel gibt es für den relevanten Wohnraum 3 verschiedene Angaben zu den Quadratmeterpreisen. Den Minimalwert, den Mittelwert und den Maximalwert. Gemäß dieses Mietspiegels liegt die derzeitige, vor der Erhöhung aktuelle, Miete für die fragliche Wohnung zwischen dem Minimal- und dem Mittelwert. Durch die von V geforderte Erhöhung wird die Miete nach der Erhöhung aber nicht dem Mittelwert, sondern einem Wert zwischen Mittel- und Maximalwert entsprechen.
Ist eine solche Erhöhung mit dieser Begründung dann überhaupt rechtmäßig? Oder ist es nicht vielmehr so, dass bei einer Begründung mit Hilfe des Mietspiegels die Miete nur bis höchstens zum Mittelwert aus diesem Mietspiegel steigen darf?
Vielen Dank im Voraus!