Mieterhöhung bei Eigentümerwechsel mit Zustimmung auch über 20%?

Hallo,
mein Freund möchte eine Wohnung kaufen, um vor kurzem geerbtes Geld anzulegen. Darin wohnt ein Rentner, der seit 20 Jahren die gleiche Miete zahlt. Diese liegt mittlerweile über 60% unter der üblichen Vergleichsmiete.

Laut dem Makler hat er eine gute Rente, kann eine Anhebung auf die Vergleichsmiete tragen und würde dies auch tun. Normalerweise ist das ja wegen der Kappungsgrenze nicht möglich. Aber der Makler behauptet, es sei in solchen Fällen völlig normal, noch vor dem Kauf der Wohnung eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mieter zu machen, in der er sich mit der entsprechenden Erhöhung im Falle des Kaufs einverstanden erklärt.
Mir ist dabei etwas mulmig, weil ich bei aller Recherche im Netz ein solches Szenario nicht finde. Ich finde immer nur „Kauf bricht nicht Miete“ und dass für den neuen Eigentümer die gleichen Regelungen gelten (max. 20% in 3 Jahren). Der Rentner wäre deshalb einverstanden, weil ihm klar ist, dass unter diesen Umständen kein Kapitalanleger seine Wohnung kauft, sondern nur einer, der selber rein will. Weil er drin bleiben will, würde er sich also einverstanden erklären. Es wäre daher für ihn von Nachteil, wenn eine entsprechende Regelung nicht möglich wäre, da dann nur einer die Wohnung kauft, der Eigenbedarf anmeldet.
Da ich aber nirgends was dazu lesen kann, fürchte ich, dass diese Möglichkeit eben doch nicht legal ist, und dass mein Freund nachher mit der teuer gekauften Wohnung und der Mini-Miete da sitzt, weil ein Gericht diese vertragliche Vereinbarung für ungültig erklären würde.

Kann mir irgendwer weiter helfen? Der Makler ist ein Banker, muss der es nicht wissen? Der kann sich doch auch nicht leisten, was nicht Legales zu empfehlen.
Weiß hier irgendwer mehr als die üblichen Infos, die ich oben bereits erwähnt habe?
Danke im Voraus!

Tach,
ich wühle jetzt nicht im BGB herum, denn dafür gibt es Anwälte (und in Anbetracht der Kaufsumme sollte es selbstverständlich sein, dass man eine Immobilie vom Bausachverständigen und das Rechtliche vom Anwalt prüfen lässt), ABER:

Sehr viele Regeln zum Mieterschutz im BGB haben den Zusatz, dass eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vertragsregel NICHTIG ist. Der Mieter könnte also folgenlos unterschreiben und nachher „Ätsch!“ sagen.

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Woher er das mal wieder weiss.

Was nur nicht möglich ist, da die Erhöhung ja begrenzt sind. Wie Ihrja schon festgestellt habt.

na das ist mir neu, klingt alles danach als möchte der Mäkler den kaufpris möglixhst hoch halten um eine gute Provision zu bekommen.

Genau, das stimmt so nicht

Nö der ist im Mietrecht geschützt.

Genau daraufhin läuft es raus.

Im entdefekt müßte man den Kaufpreis herab setzen, da durch die niedrige Miete ein marktüblicher Ertrag nicht zu erhalten ist, dies weiß der Mäkler, darum sucht er einen Dummen und hat ihn wohl fast schon gefunden.

Wurde das Kaufobjekt schon mit einen Sachverständigen begutachtet, der auch eine Bewertung machen kann?

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Hallo,
dem Makler kann man unterstellen, vorrangig an seiner Provision interessiert zu sein. Diese wird meist vom Kaufpreis mitbestimmt, und von einem Verkauf ueberhaupt, bald nicht irgendwann. Fuer Auskuenfte zum Mietrecht wird man den Makler hinterher kaum verantwortlich machen koennen, falls er die Aussagen ueberhaupt so gemacht hat und nicht nur so verstanden wurde.
Makler ist Banker, verkauft die Bank? Ist es eine Zwangsversteigerung, jetzt schon oder bald? Grundbuch eingesehen?

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Diese Wohnung ist wirklich nur geeigent für jemanden, der selber einziehen will.
Nur so wird man diesen Mieter wohl aus der Wohnung bekommen. Ansonsten wäre hier tatsächlich nur die Mieterhöhung um 20 % möglich.
Der Makler wird genau das auch wissen und hätte schon jetzt nicht mehr mein Vertrauen.

Schaut euch lieber nach etwas anderem um. So, dass ihr auch Vertrauen und kein mulmiges Gefühl beim Makler habt. Das macht die Sache deutlich einfacher und entspannter.

Nächstes Problem, fällt mir gerade auf:
Wo ein Mieter schon sehr lange wohnt, wurde in der Regel nicht modernisiert, nicht saniert und nur kosmetisch renoviert (vom Mieter selber).

Braune Keramik im Bad, grüne Fliesen, eine große Badewanne ohne Dusche, Elektrik vermutlich noch in dem Zustand, wie sie beim Bau des Hauses Standard war.

Jedenfalls sind die Wohnungen, in die ich beruflich (Elektrotechniker) hereinschaue und in denen ein Mieter schon seit zig Jahren wohnt, meistens in einem gruseligen Zustand. Nach dem Tod oder Auszug des Rentners ist dann eine Totalsanierung fällig.

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Danke für eure Antworten.
Inzwischen habe ich auf der Seite des Berliner Mietervereins einen entsprechenden Passus gefunden:


4. Einvernehmliche Mieterhöhung (§ 557 Abs. 1 BGB)

Nicht selten unterbreiten Vermieter in ihren Mieterhöhungsverlangen das Angebot einer „einvernehmlichen“, „formlosen“ Mietzinsanpassung, welche angeblich für den Mieter günstiger als eine „förmliche“ Mieterhöhung nach § 558 BGB sein soll. Prüfen Sie genau, ob dieses Angebot tatsächlich vorteilhaft ist! § 557 Abs. 1 BGB erlaubt, dass sich die Mietvertragsparteien einverständlich – ohne Rücksicht auf Mietspiegel und Kappungsgrenze – auf eine Mietanhebung einigen können.

Dies bedeutet aber: Wer einmal auf das Angebot des Vermieters eingegangen ist und der Mietanpassung zugestimmt hat, ist an diese Erklärung gebunden und muss den neuen höheren Betrag künftig zahlen, auch wenn diese Erhöhung nach dem Mietspiegel überhaupt nicht zulässig gewesen wäre.

Offensichtlich muss man wirklich einen Anwalt dazu befragen.
Übrigens, der Banker weiß über die Einkommensverhältnisse des Mieters Bescheid, weil er ihn schon seit 20 Jahren als Bankkunden kennt.

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Ich denke ebenfalls, das hier eine Mieterhöhung möglich ist - aber obacht! Sie kann nur einvernehmlich geschehen und nicht erwungen werden. Deswegen sollte darüber ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden, und zwar noch vor dem Kauf der Wohnung - denn mündliche Absichterklärungen haben keinen Wert und sobald die Wohnung gekauft ist, hat der neue Eigentümer keine Möglichkeut mehr, eine Erhöhung über der Kappungsgrenze durchzusetzen. Wie das genau macht, wird der Anwalt wissen, den Du hoffentlich kontaktierst.

Der Makler hat vor allem auch ein Interesse daran, die Wohnung mit möglichst wenig Aufwand zu verkaufen. Eine Provision von 4000 Euro nach 10 Stunden Arbeit ist besser als 5000 Euro nach 20 Stunden Arbeit.

Eine schlecht vermiete Wohnung, deren neuer Eigentümer möglicherweise erst auf Eigenbedarf klagen muss, bringt nicht nur einen geringeren Verkaufspreis, sondern auch viel Arbeit mit sich. Wobei die Arbeit möglicherweise sogar das größere Problem ist. Jeder Makler, der sein Handwerk versteht, liebt schmnelle, unkomplizierte Abschlüsse - diejenigen, die auf einem hohen Preis bestehen, sind eher die Eigentümer. Der Makler könnte sich also in einem Dilemma befinden, dass der Eigentümer eine Preisvorstellung hat, die für eine schlecht vermietete Wohnung aber nicht so einfach zu erzielen ist, was eine langwierige und für den Makler am Ende wenig lukrative Interessentsuche nach sich zieht.

Dass der Mieter ein Interesse daran hat, dass die Wohnung an jemanden verkauft wird, der keinen Eigenbedarf hat, und deswegen zu einer einvernehmlichen Mieterhöhung bereit ist, wäre ein nachvollziehbares Argument. Aber da würde ich empfehlen, mich nicht auf das zu verlassen, was Du aus dritter Hand erfährst.

Viele Grüße,
Max

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PS: Der Mieter sitzt gerade an einem sehr langen Hebel, weil er den Verkauf der Wohnung sabotieren kann - selbst jemand, der einen Eigenbedarf hat, kauft nicht gerne, wenn der Mieter mit grimmiger Miene erklärt, dass er das bis zur letzten Instanz durchfechten wird.

Aber, wie gesagt: Bitte verlasse dich nicht auf Absichtserklärungen aus zweiter Hand. Das muss vor dem Verkauf geklärt sein. Geschäfte, an denen drei Parteien (mit dem Makler sogar vier) mit eigenen Interessen involviert sind, sind immer tricky.

Vorsicht damit, denn das ganze kann im Falle einer Klage als nichtig angesehen werden. Wenn man z.b den schwächeren unter Druck setzt oder ihn nicht aufklärt, oder die Vereinbarung zu einseitig ist.

Ohne fachliche Unterstüzung und rechtliche Sicherheit würde ich so ein Objekt nicht kaufen.

Vielen Dank!

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Danke :slight_smile: