Hallo,
mein Freund möchte eine Wohnung kaufen, um vor kurzem geerbtes Geld anzulegen. Darin wohnt ein Rentner, der seit 20 Jahren die gleiche Miete zahlt. Diese liegt mittlerweile über 60% unter der üblichen Vergleichsmiete.
Laut dem Makler hat er eine gute Rente, kann eine Anhebung auf die Vergleichsmiete tragen und würde dies auch tun. Normalerweise ist das ja wegen der Kappungsgrenze nicht möglich. Aber der Makler behauptet, es sei in solchen Fällen völlig normal, noch vor dem Kauf der Wohnung eine vertragliche Vereinbarung mit dem Mieter zu machen, in der er sich mit der entsprechenden Erhöhung im Falle des Kaufs einverstanden erklärt.
Mir ist dabei etwas mulmig, weil ich bei aller Recherche im Netz ein solches Szenario nicht finde. Ich finde immer nur „Kauf bricht nicht Miete“ und dass für den neuen Eigentümer die gleichen Regelungen gelten (max. 20% in 3 Jahren). Der Rentner wäre deshalb einverstanden, weil ihm klar ist, dass unter diesen Umständen kein Kapitalanleger seine Wohnung kauft, sondern nur einer, der selber rein will. Weil er drin bleiben will, würde er sich also einverstanden erklären. Es wäre daher für ihn von Nachteil, wenn eine entsprechende Regelung nicht möglich wäre, da dann nur einer die Wohnung kauft, der Eigenbedarf anmeldet.
Da ich aber nirgends was dazu lesen kann, fürchte ich, dass diese Möglichkeit eben doch nicht legal ist, und dass mein Freund nachher mit der teuer gekauften Wohnung und der Mini-Miete da sitzt, weil ein Gericht diese vertragliche Vereinbarung für ungültig erklären würde.
Kann mir irgendwer weiter helfen? Der Makler ist ein Banker, muss der es nicht wissen? Der kann sich doch auch nicht leisten, was nicht Legales zu empfehlen.
Weiß hier irgendwer mehr als die üblichen Infos, die ich oben bereits erwähnt habe?
Danke im Voraus!