Mieterhöhung bei Garage (gewerblich)

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe für meine Fahrzeuge gewerblich eine Garage gemietet und
habe einen Mietvertrag für Gewerberäume.

Zum 01.09.2008 habe ich eine „Änderung Mietvertrag“ vom Vermieter
erhalten mit einem neuen Mietvertrag. In dem Schreiben wird
angekündigt das die Dachfläche komplett neu saniert wird und der
Mietzins nach Abschluß der Arbeiten erhöht wird (in meinem Fall um
66,66% Netto).

Den neuen Vertrag habe ich nicht unterschrieben, bis jetzt immer die
alte Miete bezahlt und auch keine Kündigung erhalten.

Jetzt möchte der Vermieter für 2010 die Differenz der Miete
nachgezahlt bekommen.

Meine Frage: Darf die Gewerbemiete nach einer Sanierung erhöht
werden, darf die Mieterhöhung gleich 66% betragen?

Ich bin natürlich auf die Garage angewiesen, aber vielleicht kann ich
mit rechtlichen Argumenten die Nachzahlung zu beider Zufriedenheit
drücken.

Hallo verehrte/r User/in,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen.
Detaillierte Auskünfte meinerseits wären nur in Kollision mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz möglich.

Beste Grüße USKO

JA

Hallo

selbstverständlich darf auch die Miete für Räumlichkeiten, die kein Wohnraum sind, aufgrund von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden. Ob Sie eine Mieterhöhung dieses Umfangs hinnehmen müssen, kann ich Ihnen aus dem Stehgreif jedoch nicht sagen. Ihnen hätte aber ein Sonderkündigungsrecht zugestanden, wenn Ihnen Ihr Vermieter drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen über deren Art und Umfang und die zu erwartende Mieterhöhung Bescheid gegeben hätte. Möglicherweise ist das ja ein Argument. Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt zu wenden, da ich eine umfassende Beratung hier nicht erbringen kann und will.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
eine Änderung zum bestehenden Mietvertrag ist kein Mieterhöhungsverlangen; zudem beide Formen die Zustimmung des Mieters erforderlich machen. Dies haben Sie nicht bestätigt.
Der Vermieter hätte daraufhin eine Zustimmungsklage einreichen müssen, ist nicht geschehen, deswegen ist eine höhere Miete nicht einforderbar. So wäre der derzeitige Sachstand m. E. rechtlich einzuordnen.
Was Mieterhöhungen generell im gewerblichen Bereich angeht, muss man feststellen, dass diese immer möglich sind, soweit sie im Mietvertrag nicht anders geregelt sind. Also Mietvertrag lesen, ob sich hier etwas herausholen lässt.
Ansonsten empfehle ich, immer erst miteinander reden, so lässt sich das Meiste einvernehmlich regeln.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Hallo.

Ohne Kenntnis des Gewerbemietvertrages kann man keine Aussage treffen. Grundsätzlich müsste der Vermieter entweder mit Ihnen eine Mieterhöhung vereinbaren oder aber im Rahmen einer sog. Änderungskündigung die neuen Vertragsbedingungen herbeiführen. Formal könnte es also sein, dass die Mieterhöhung nicht wirksam zustande gekommen ist.

Im gewerblichen Mietrecht besteht allerdings das Problem, dass der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, es sei denn Sie haben einen Mietvertrag mit fixer Laufzeit vereinbart.

Wenn Sie dringend auf die Mietsache angewiesen sind, sollten Sie eine gütliche Einigung mit dem Vermieter herbeiführen. Ansonsten bleibt die Kündigung.

Hallo,

bei Gewerberaummietverträgen ist so ziemlich alles möglich. Auch eine so genannte Änderungskündigung.

Da du Gewerbetreibender bist musst du ein Angebot ausdrücklich ablehnen, sonst gilt es als angenommen. Wie in deinem Fall der neue Mietvertrag.

Vielleicht kann dir aber ein Rechtsanwalt noch ein wenig weiter helfen.

Gruß
Lendzy