ich hatte vor einem jahr eine garage angemietet…dieses jahr fand ein vermieterwechsel statt.der neue vermieter erhöte die miete von 35€ auf 40€ monatlich mit der begründung aufwändig sanieren zu wollen.allerdings passier hier garnichts.lediglich hat der die wand vom aussenkomplex gestrichen.ich habe bis dato keine erhöhung gezahlt.also monatlich nur die normale miete.nach telefonischer rücksprache mit dem vermieter machte er mir klar das er kein geld zur sanierung hat und ich ja kündigen kann.muß ich mir das gefalen lassen?die garage ist in einem miserablem zustand.5 cm dicke risse un den wänden übers dach regnet es rein.die tür ist so verrottet das sie sich zwar schließen läßt aber ein ruck und die tür is auf.und dazu fällt der ganze putz von der decke.was soll ich jetzt tun ?soll ich mehr zahlen oder nicht?ich bedanke mich jetzt schon für alle antworten:wink:
abgesehen davon , das der MOD vergessen hat , das der Beitrag auch gegen FAQ verstösst , würde ich vorschlagen die Miete noch mehr zu kürzen .
Der übliche Mietschnitt für eine Reihengarage ist 40,- Euro .
zuvor hatte ich in einer anderen Stadt eine alte Scheune die zu PKW Stellplätzen umgebaut wurde .
Kosten pro Monat 30,- Euro
zunächst klemmte die Tür ,lies sich aber mit etwas schwung dann doch schliessen , dann fiel der Strom ( Licht ) aus und man einigte sich auf 20,- Euro .
Vorschlag : Mieter anschreiben , erklären das man mit dem Zustand der Garage nicht einverstanden ist und Preisvorschlag machen ( höflich )
wenn er kein Geld zum renovieren hat , wird er lieber 20,- Euro nehmen als gar keins , denn nach Auszug wird niemand mehr diese Baufällige Garage nehmen .
Eine Mieterhöhung ist nicht davon abhängig,ob die Mietsache irgendwie verbessert,renoviert oder sonstwie aufgewertet wird ! Leider kann man da sagen .
Innerhalb bestimmter Grenzen darf man die Miete im Jahresabstand anheben.
Bei Mängeln kann man aber auch die bereits vereinbarte Miete mindern und so um Abhilfe bei Mängeln zu drängen,die die Mietsache in der Nutzung einschränken.
Das ist bei einer Wohnung eher möglich als bei Garage,aber auch die Garage kann ja in der Benutzbarkeit eingeschränkt sein,wenn Tor nicht abzuschließen wäre,klemmt oder es durchregnet.
Der übliche Mietschnitt für eine Reihengarage ist 40,- Euro .
Hi,
das finde ich interessant, habe gerade einen MV vorliegen, da stehen 100.- € drin.
Allerdings in einer anderen Stadt…
Kürzung empfehlen mit Quellenangabe Toni?