Hallo,
kann bei einem gewerblichen Mietvertrag mit z.B. 10 Jahren Laufzeit vor Ablauf der 10 Jahre die Miete erhöht werden, oder ist die Miete für die Dauer der Vertragslaufzeit vom Vermieter nicht erhöhbar.
MfG
Darius
Hallo,
kann bei einem gewerblichen Mietvertrag mit z.B. 10 Jahren Laufzeit vor Ablauf der 10 Jahre die Miete erhöht werden, oder ist die Miete für die Dauer der Vertragslaufzeit vom Vermieter nicht erhöhbar.
MfG
Darius
Wenn im Mietvertrag eine Mieterhöhungsklausel vorhanden, dann ja.
Wenn keine vorhanden, dann nein.
Wenn Vertrag mit fester Laufzeit, gibt es bis dahin keine Möglichkeit der einseitigen Änderung. Ansonsten bliebe die Änderungskündigung.
vnA