Mieterhöhung bei grotesk niedriger Miete?

Hallo,

eine Bekannte hat vor ca. 30 Jahren eine mittelgroße Eigentumswohnung in einer heute relativ gefragten bayrischen Mittelstadt (hohe Wirtschaftskraft) gekauft und seitdem vermietet.

In all den Jahren hat sie die Miete NIE erhöht; die Miete liegt heute etwa auf 50 % der Miete, wie sie z.B. in Guben (Kleinstadt an der polnischen Grenze, der Ort ist willkürlich gewählt) verlangt wird.

Wenn sie die Miete nach der Formel „alle drei Jahre 15% Erhöhung“ anhebt, dauert es ca. 18 Jahre, bis sie überhaupt die HEUTIGE Miethöhe in ihrer Stadt erreicht hat.

Frage: Gibt es eine Ausnahmeregel, welche in Fällen einer grotesk lächerlichen Miete eine Anhebung über die erwähnten 15% erlaubt, vielleicht mit Bezug auf die sog. ortsübliche Miete?

Wie es aussieht, ist es sogar per Modernisierungsmaßnahmen nur äußert begrenzt nöglich, hier Boden gutzumachen, da bei Mieten unter sieben Euro pro Quadratmeter wieder eine Kappung auf maximal 2 Euro pro Quadratmeter festgelegt ist?

Mit Dank für eure Antworten

Nein.
Entweder begrenzt die ortsübliche Miete nach Mietspiegel die Erhöhung oder die prozentuale Steigerung über 3 Jahre. Je nach dem was zuerst greift. Hier also die 15 %.

Und das mit der Kappung der Erhöhung nach Modernisierung stimmt. Bei unter 7 €/m² ist es von 3 auf 2 €/m² innerhalb von 6 Jahren begrenzt.

MfG
duck313

Hallo,
mathematisch dauert es 15 Jahre. 50 mal 1,15 hoch 5 = 100,57

Dann ist das aber erst auf dem heutigen Niveau, in den 15 Jahren ist in der Regel die Vergelichsemiete auch gestiegen. Gehen wir mal von der Zielinflation von 2 % pro Jahr aus.

Das nicht. Aber man darf dem Mieter anbieten, den Mietvertrag gegen eine Zahlung von z.B. sechs oder zwölf Monatsmieten aufzuheben.

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