Guten Tag,
ich wohne z.Z. in einer WG, in der ich ein Zimmer gemietet habe. Der Vermieter hat mit nun ein Schreiben zugeschickt, in dem er von einer Mieterhöhung aufgrund gestiegener Energiepreise spricht. Ich habe 3 Monate Frist bekommen, bis ich den ersten erhöhten Betrag zahlen muss. Auf ein Schreiben von mir, dass ich dem nicht zustimme, weil mir folgendes nicht vorliegt:
Eine Mieterhöhung ist zu begründen (§558a BGB). Hierzu gibt das Gesetz dem Vermieter folgende Möglichkeiten:
" (2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
kam die Antwort, dass der mit mir geschlossene Vertrag über ein Zimmer in einer WG einer Pauschalemiete unterliegt und nicht den Bestimmungen des BGB bezüglich der Anforderungen bei einer Mieterhöhung. Vielmehr handelt es sich um eine gewerbliche Zimmervermietung mit Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen durch den Vermieter. Da frage ich mich doch warum in dem Schreiben dann von einer Mieterhöhung und nicht von einer Pauschalmieterhöhung gesprochen wird.
Des weiteren wurde im Vertrag vereinbart, dass der Vermieter die Miete um 10% erhöhen kann.
Es kann doch nicht sein, dass er meine Miete einfach nach belieben jedes Jahr um 10% erhöhen kann. Da ich mit 4 Personen zusammen in der WG wohne müsste er mir doch zumindest auch vorlegen, wie sich die Erhöhung ergibt. Außerdem erhöht sich die Miete ja um insgesamt 10%, wenn jetzt die Energiepreise erhöhen, dann erhöhen diese sich ja nicht um 10% meiner Miete. Also ich kann das alles nicht nachvollziehen.
Reicht es wirklich in einem Vertrag zu sagen, dass man dazu berechtigt ist die Miete um 10% zu erhöhen und dies dann nicht mal vorzulegen, also die Energiekosten und die Berechnung meines Anteils?
Ich freu mich auf eine Antwort 