Mieterhöhung bei neuer Heizung?

Hallo zusammen,

meinem Bekannten wurde in seiner Mietwohnung eine neue Heizung eingebaut (Umstellung Öl auf Gas). Wie kann der Vermieter jetzt
maximal die Miete erhöhen? Gibt es einen prozentualen Wert? Ich habe gehört, dass es hierzu eine ganz neue Regelung geben soll.

Vielen Dank vorab für alle Antworten.

Gruß Thomas K.

Solche Baumaßnahmen muß der Vermieter zwei Monate vorab ankündigen. Mit dieser Ankündigung wird bereits die Mieterhöhung mitgeteilt. Man muß dann den Insatndsetzung- und den Modernisierungsanteil aufteilen. Dies ist so pauschal nicht möglich, da man das betroffenen Gebäude mit einbeziehen muß. Als Faustregel kann man von 60% bis 80% der Gesamtkosten um 11% auf die Kaltmiete umlegen. Aber dies ist sehr vage.
Eine Frage ist, war dieUmstellung der Heizung technisch wie auch wirtschaftlich notwendig. Wurden die Grundsätze der Sparsamkeit eingehalten etc. Es sind also weitere Details notwendig.

Mann kann dann von einer Modernisierung sprechen, wenn der Vermieter eine Verbesserung der Wohnqualität geschaffen hat. Hiervon spricht man, wenn z.B. Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser, Verbesserung von Schallschutz, Verbesserung der sanitäre Einrichtungen usw., durchgeführt wurden. Die Frage in deinem Fall ist, ob der Gebrauchswert der Wohnung durch die Umstellung von Öl auf Gasheizung gestiegen ist.

In deinem Fall gehe ich mal davon aus, das die vorhandene Ölheizung nicht mehr in Ordnung war bzw. nicht mehr den gesetzlich geforderten Werten entspricht. In der Regel sind die Brenner und Kessel nicht mehr in Ordnung und der Eigentümer wird durch den Bezirksschornsteinfegermeister darüber informiert, dass die Abgaswerte der Heizungsanlage nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Eigentümer ist somit verpflichtet, die Heizungsanlage auf seine Kosten in Ordnung zu bringen.

Hierzu wird in der Regel der Kessel und der Brenner erneuert. Der Eigentümer kann jedoch die Anlage auf eine andere Energiequelle umstellen, wie hier auf Gas. Sofern die Maßnahme zur Einsparung von Heizernergie führt, kann er die Kosten hierfür als Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter mit 11% jährlich gem. § 3 MHG umlegen. Aber nun kommt das was du wissen willst.

Mußte die Heizungsanlage erneuert werden, da sie veraltet war, wäre von den Mietern nur die Differenz zwischen einer neuen Gasheizung und einer neuen Ölheizung zu zahlen, da der Vermieter die Heizungsanlage ohnehin erneuern muß. Aus meiner Erfahrung jedoch, ist die Differenz zwischen einer Gas oder Ölheizung minimal. Zudem muß für die Mieter ein spürbarer Einsparungseffekt eintreten. Auch muß eine solche Modernisierungsmaßnahme gem. § 541b BGB angekündigt werden.

Also erst mal Abwarten, ob eine Mieterhöhung kommt.