Mieterhöhung bei öff. geförd. Wohnungsbau

Hallo,

es gelten ja bei solchen Mietwohnungen irgendwie andere Regelungen. Kann der Vermieter einer Wohnung (öffentlich geförderter Wohnungsbau) eine Mieterhöhung mit erhöhten Instanthaltungskosten und erhöhten Verwaltungskosten begründen? Grundlage hierzu wäre die Wirtschaftlichkeitsberechnung (entspr. §10 Abs. 1 Wohnungsbindungsgesetz).

Eigentlich ist doch eine Mieterhöhung nur möglich wenn Modernisierungen vorgenommen werden oder wenn an den örtlichen Mietpreis angeglichen werden soll? Das gilt doch für alle Mietwohnungen?

Viele Grüße
Selorius

Hallo Selorius,

nein, für öffentlich geförderten Wohnraum gilt genau das von dir benannte Gesetz, wonach eine jährliche Mietanpassung erfolgt.

Gruß!

Horst