Mieterhöhung bei Unsachgemäßer Sanierung

Bei der Anmietung der Neuen Wohnung habe ich einer Mieterhöhung zugestimmt weil der Vermieter das Bad neu Sanieren wird. Nun habe ich festgestellt das dies unsachgemäß und nicht Fachgerecht durchgeführt wird. Muss ich die Mieterhöhung nun zahlen oder kann dagegen was unternehmen?

Hallo Tamme,

was als Leistung akzeptiert wird entscheidet der Auftraggeber mit seiner Abnahme der Leistungen. Ob das fachgerecht ist steht auf einem anderen Blatt.
Füre den Mieter ist fraglich ob das Bad schadensfrei nutzbar ist. dann kann er die Miete fürs Bad ggf mindern. Du mußt schon genauer ausführen, was nicht korekt ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dir der Vermieter versprochen hat eine bestimmte Qualität der Arbeiten zu erfüllen.

Jürgen

Wenn die Erhöung im Zusammenhang mit der Sanierung steht und man es Schriftlich hat, kann man dagegen angehen. Die Erhöhung ist dann nicht mehr Rechtens und hat die Wirkung Verlohren.
Hat man nichts Schriftlich sieht es leider schlecht aus, weil man es beweisen muß.
Achtung: Immer gilt; keine Mieterhöung annehmen die mit einer Sanierung oder Verbesserung zusammenhägt. Dies Rechtfertigt diese Erhöhung nicht und ist daher auch nicht erlaubt.
Desweiteren ist eine Erhöhung wegen Sanierung erst dann zulässig wenn dies gemacht wurde; sprich: wenn die Sanierung abgeschlossen ist und alle Parteien zugestimmt haben und dies im Vertrag Schriftlich unter Vereinbarungen festgelegt haben.
MFG. Bludau

Hallo Tamme,
da Du kein Auftraggeber bist ( und ggf. auch kein Sachverständiger) musst Du Deine Vermutung dem Vermieter sofort schriftlich mitteilen. Nur er kann ( und sollte) auf eine ordentliche Ausführung bestehen!
Grüße

Andreas

Mit dem Vermieter sprechen

Hi, auf jeden Fall mitdokumentieren sprich Fotos und aufschreiben was nicht in Ordnung
ist=Schadenserhebung und damit den Vermieter konfrontieren!
Würde die Mieterhöhung nicht zahlen, bevor der Schaden nicht behoben ist!
LG schurli

Hallo, ich gehe davon aus, dass Sie einer Mieterhöhung mit der aufschiebenden Bedingung zugestimmt haben, dass eine ordnungsgemäße Renovierung erfolgt. Darin liegt schon die Antwort. Ist nicht ordnungsgemäß renoviert, tritt diese Vereinbarung nicht in Kraft. Viel Glück.

Die Mieterhöhung muss ja begründet sein, wenn Du mit der Bedingung „Sanierung des Bades“ zugestimmt hast, kann die Mieterhöhung auch erst danach erfolgen:

Schau mal hier:
http://www.immo-magazin.de/mieterhohung-wohn-und-gew…