Wenn in einem Mietshaus eine Wärmedämmung installiert wird kann dies ja eine Mieterhöhung nach sich ziehen, da es sich um eine Modernisierung handelt, soviel ist mir bekannt.
Wie aber wäre die Lage, wenn in einer Dachgeschosswohnung keinerlei Dämmung vorhanden ist (also die Dachziegel vom Dachboden aus sichtbar sind und auch keine Folien etc. dazwischen vorhanden sind) und dadurch in dieser Wohnung im Winter auch bei höchster Heizstufe nur Temperaturen von max. 18° erreichbar sind?
Dann wäre dies ja ein Mangel aufgrund der niedrigen Temperatur, wäre eine Mieterhöhung durch die Dämmung dann trotzdem rechtens oder nicht?
Dann wäre dies ja ein Mangel aufgrund der niedrigen
Temperatur, wäre eine Mieterhöhung durch die Dämmung dann
trotzdem rechtens oder nicht?
da kaum anzunehmen ist, dass dieser Mangel erst später aufgetreten ist, kann man wohl davon ausgehen, dass der Mieter bewußt diesen Zustand hingenommen hat und dies vermutlich auch zu einem günstigen Mietpreis geführt hat.
Es wäre also durchaus eine Aufwertung des Wohnraums und nicht einfach eine Mängelbeseitigung.
da kaum anzunehmen ist, dass dieser Mangel erst später
aufgetreten ist, kann man wohl davon ausgehen, dass der Mieter
bewußt diesen Zustand hingenommen hat und dies vermutlich auch
zu einem günstigen Mietpreis geführt hat.
Es wäre also durchaus eine Aufwertung des Wohnraums und nicht
einfach eine Mängelbeseitigung.
Gruß!
Horst
Dem Mieter war bei Einzug der Mangel nicht bekannt, er fiel erst bei der nächsten Winterperiode auf, wo dies dann auch umgehend gemeldet wurde.
Dem Mieter war bei Einzug der Mangel nicht bekannt, er fiel
erst bei der nächsten Winterperiode auf, wo dies dann auch
umgehend gemeldet wurde.
hat der Mieter bei der Besichtigung nicht auch den Spitzboden sehen wollen oder gefragt, ob der isoliert ist?
Nun ist ein nichtisolierter Spitzboden nicht per se ein Mangel. Ältere Häuser wurden eben so gebaut.
Demnach wäre eine Dämmung durchaus eine Modernisierung deren Kosten der VM mit 11% auf die Mieter umlegen kann. http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html
Der Mieter kann durch bessere Isolierung zukünftig dauerhaft durchaus einiges an Heizkosten sparen.
…die könnte auch weitere andere Ursachen haben, wie zB
unterdimensionierte Heizkörper, geringe Vorlauftemperatur…
Bei Temperaturen von max. 18° steht dem Mieter eine
Mietminderung zu, die er zu begründen hat durch Temperaturmessungen zu beweisen hat und am besten mit
fachlicher Unterstützung durch Anwalt/Mieterschutz durchsetzt. http://www.beamte4u.de/instandsetzung.html http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipps/heizkosten/ind…
Der Dachboden wurde vom Mieter bei der Wohnungsbesichtigung gesehen, aber zu dieser Zeit wurde nicht an eine Isolierung oder sonstiges gedacht, da es zu dieser Zeit noch warm und die Kälte, diese durch den kompletten Dachboden zieht, nicht zu spüren war.
Der Dachboden, dieser sich gleich direkt neben der Dachgeschosswohnung befindet, ist so kalt, wie die Wohnung, wenn die Heizung komplett ausgeschaltet wird. Um es genau zu sagen „Arschkalt“.
Wenn die Heizung in der Wohnung angeschaltet ist, dann erreicht man im Winter bei einer Außentemperatur von unter 0 grad, höchstens 15 Grad, wenn überhaupt, diese sich aber, je nach Senkung der Außentemperatur, auch unter 15 Grad begeben kann, trotz aufgedrehter Heizung (diese wird übrigens 1 mal jährlich durch einen Fachmann gewartet und ist in Ordnung).
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Mieter die Wohnungen bewohnen können, ohne den kompletten Winter über mit Pelzmänteln in der Wohnung sitzen zu müssen, nur, weil die Dachgeschosswohnungen kein bisschen gedämmt sind und fast die gleichen Temperaturen, trotz aufgedrehter Heizung, erreichen, als wie die Außentemperaturen zu der Zeit sind. Außerdem ist dadurch auch die Gesundheit der Mieter gefährdet. Daher wäre es vom Vermieter aus nicht in Ordnung, wenn dieser nach Beseitigung des Mangels, eine Mieterhöhung vornehmen würde, da die Mieter ja nichts dafür können, wenn das Dach nicht gedämmt ist und die Dachgeschosswohnungen im Winter „Arschkalt“ werden.