Mieterhöhung bei Zeitmietvertrag

Hallo miteinander,

folgende Situation:

Es wurde vor 15 Monaten ein Zeitmietvertrag bis 2015 geschlossen. Dieser wurde mittels einem Einheitsmietvertrag mit ankreuzen des Punktes „Zeitmietvertrag gem §575“ und Angabe des Grundes des Eigenbedarfs m.E. korrekt geschlossen.
Auf Seite 3 wurde unter dem Punkt „Änderung der Miete“ NICHTS angekreuzt. (Also weder „Miete bleibt unverändert“, noch Staffelmiete o.d.)

Nun die Frage:

Kann der Vermieter während der Laufzeit die Miete nun erhöhen oder gilt bei einem Zeitmietvertrag generell das keine Erhöhung möglich ist, so lange nichts anderes vereinbart wurde?

Vielen Dank.

Hallo!

Im Zeitmietvertrag, in dem ein fester Mietzins genannt wird, kann nicht erhöht werden.

Aber es kann eine Klausel vereinbart werden, in dem der Vermieter sich eine Erhöhung vorbehält. Die sich dann nach den üblichen Verfahren richten muss.

Gibt’s die Klausel nicht, dann ist Erhöhung ausgeschlossen.

So meine Info, Irrtum natürlich wie immer möglich und vorbehalten !

mfG
duck313

So dachte ich auch, habe es jetzt allerdings schon in 2 versch. Varianten gelesen… :frowning:
Kann es jemand sicher beantworten - evtl. sogar mit einer §-Nennung?

Tausend Dank.