Hallo miteinander,
folgende Situation:
Es wurde vor 15 Monaten ein Zeitmietvertrag bis 2015 geschlossen. Dieser wurde mittels einem Einheitsmietvertrag mit ankreuzen des Punktes „Zeitmietvertrag gem §575“ und Angabe des Grundes des Eigenbedarfs m.E. korrekt geschlossen.
Auf Seite 3 wurde unter dem Punkt „Änderung der Miete“ NICHTS angekreuzt. (Also weder „Miete bleibt unverändert“, noch Staffelmiete o.d.)
Nun die Frage:
Kann der Vermieter während der Laufzeit die Miete nun erhöhen oder gilt bei einem Zeitmietvertrag generell das keine Erhöhung möglich ist, so lange nichts anderes vereinbart wurde?
Vielen Dank.