Hallo,
wir haben am 14.02.2013 ein Schreiben von unserem Verwalter bekommen. Hier teilt er uns mit, dass er eine Mieterhöhung um 80 Euro Wohnung und 10 Euro Tiefgarage vornimmt.
Weiterhin teilt er uns mit, dass sich somit die monatliche Nettomiete zum 01. April 2013 erhöht.
Wie wir uns nun belesen haben, stimmen hier wohl 2 Dinge nicht:
- Wir müssten unser OK zur Mieterhöhung geben.
- Es gibt wohl 2 Monate Bedenkzeit, die auf den Monat folgen indem man die Erhöhung bekommen hat. Erst danach darf die Erhöhung statt finden.
Ist das richtig? Denn dann stimmt ja die Erhöhung zum 01. April nicht! (Februar erhalten, dann März und April, zum 01. Mai dürfte dann die Miete steigen).
Da die Mieterhöhung zwar Form- aber inhaltlich nicht Fristgerecht ist, möchte ich nun so spät wie möglich der Mieterhöhung widersprechen, ohne Angabe von Gründen. Zum Beispiel: Hiermit widerspreche ich der Mieterhöhung laut ihrem Schreiben vom …
Wäre das in Ordnung? Und wann wäre spätestens?
Muss der Verwalter dann ein neues Schreiben raus schicken welches inhaltlich eine neue, richtige Frist beinhaltet?
Über Hilfe bin ich dankbar