mieterhöhung der kaltmiete

Guten Tag,

darf ein vermieter die kaltmiete erhöhen, weil
der partner in die wohnung zugezogen ist , mit der begründung "es wäre dem nachbar unfähr gegenüber, da es ja alleine wohnt und ja genau so viel zahlen müsste ".
ist das rechtens?

Hallo,
das ist der grösste Blödsinn, den ich je gehört habe. Eine Kaltmiete richtet sich sicherlich nicht nach der Personenanzahl, sondern nach der Grösse, Lage, Alter und Ausstattung der Wohnung. Es gibt einen allgemeinen Mietspiegel für jede Gemeinde, siehe Internet. Der Nachbar kann sich ja auch eine kleinere Wohnung nehmen. Demnächst heißt es noch, wenn die beiden Kinder kriegen, das sie dafür auch noch bezahlen sollen oder was.
Gruss
Dagmar

Hallo,

wirklich die Kaltmiete?
nicht eher die NEBENKOSTEN?
den das wäre doch gerechter!
2 Personen verbrauchen mehr Wasser,
haben mehr Müll usw.
Kaltmiete hat damit nichts zu tun.

Gruss
PC-Shark

ja die kaltmiete,
am jahresende bekommt man dann eine nachzahlung, was ja auch logisch ist, da mehr verbrauch da ist.
wie macht man dem vermieter das klar, das das nicht rechtens ist, ohne das man was schwarz auf weiss hat?
danke und lg

Hallo

eindeutig nein. Die Miete wird ja nicht pro Person berechnet.
Der Vermieter muss die Mieterhöhung schriftlich machen und entsprechend begründen und vom Mieter die Zustimmung der Erhöhung einfordern.

Diese Mieterhöhung kann man ablehnen, da die Bewohnerzahl einer Wohnung kein Kriterium für eine Mieterhöhung ist.

Gruß

Hi,

wie macht man dem vermieter das klar, das das nicht rechtens
ist, ohne das man was schwarz auf weiss hat?

das braucht man gar nicht. Einer Änderung der Kaltmiete muß der Mieter zustimmen. Wenn das Mieterhöhungsverlangen gerechtfertigt ist, besteht eine Pflicht zur Zustimmung, die dann auch eingeklagt werden kann.

Der Mieter braucht dem VM also lediglich mitteilen, daß er der Mieterhöhung nicht zustimmt, bzw. sie ablehnt. Dann soll der VM klagen, wenn er meint sie sei gerechtfertigt.

Noch etwas nebenbei:
Das Verlangen nach Mieterhöhung muß schriftlich erfolgen und detailiert begründet werden. Solch ein Schreiben würde ich immer vom Mieterverein prüfen lassen und dann entscheiden wie ich weiter vorgehe.

Gruß Stefan

Hi,

Noch etwas nebenbei:
Das Verlangen nach Mieterhöhung muß schriftlich erfolgen und
detailiert begründet werden.

Als Begründung reicht: aus wirtschaftlichen Gründen…

Solch ein Schreiben würde ich
immer vom Mieterverein prüfen lassen und dann entscheiden wie
ich weiter vorgehe.

Hmm, die kennen dies auch schon.

vlg MC