Liebe WER-WEISS-WAS Gemeinde,
Ich und meine Familie wohnen momentahn in einer Mietwhnung und unsere Vermieter wollen eine Mieterhöhung von 595€ auf 714€ vornehmen. Ist eine erhöhöhung von dieser höhe gerechtfertigt und müssen wir einer erhöhung überhaupt zustimmen? Danke im vorraus!
Gruß,
Mario
FAQ:1129
hallo.
Ich und meine Familie wohnen momentahn in einer Mietwhnung und
unsere Vermieter wollen eine Mieterhöhung von 595€ auf 714€
vornehmen. Ist eine erhöhöhung von dieser höhe gerechtfertigt
und müssen wir einer erhöhung überhaupt zustimmen?
apropos zustimmen: du hast zwar FAQ:1129 zugestimmt, aber trotzdem falsch geschrieben. bitte nochmal. und bau auch gleich die begründung mit ein, die der vermieter sicher angegeben hat.
gruß
michael
Hallo,
ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist, kann man nur sagen, wenn man die Fakten kennt.
Möglich wäre es,wenn die Wohnung und das Haus umfangreichg renoviert worden sind. Dann können die Kosten ggf. umglegt werden. Dazu sind aber die Renovierungskosten offen zu legen.
Ohne Veränderung an der Wohnung ist eine 20% tige Mieterhöhung nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn die Miete unter der Vergleichsmiete liegt. Max sind dann ca. 10% erlaubt.
Ich würde mit dem Vermieter reden aber in jedem Fall umgehend schriftlich Einspruch einlegen. Mündlich reicht nicht, weil man dann keinen Beweis hat. Sollte der Vermieter uneinsichtig sein, so würde ich den Mieterschutzbund oder den Mieterverein einschalten.
Viel Erfolg und frohe Festtage wünscht
Hans H.T.
da hast du doch bestimmt ne quelle für, die 10% stehen zumin. nicht im gesetz… da steht 20…
Der Vermieter sollte doch erst einmal begründen, warum er die Miete erhöht, evtl. dies auch belegen. Kommt da nix, würde ich mich an die Verbraucherzentrale in der Nähe wenden oder sonst den Miterschutz in Anspruch nehmen. Hier ist Fachwissen gefragt - nur nicht einfach hinnehmen! Gesegnete Weihnacht!
Die sogenannte Kappungsgrenze besagt, das die Mieterhöhung in einem Jahr maximal 20% betragen darf. In manchen Gemeinden ist das aber eingeschränkt und geht nur bis 15%.
Darüberhinaus gibt es sehr viele Kriterien zur Rechtmässigkeit von Mieterhöhungen, siehe hier: