EILT!!!
Wir bewohnen seit 10 Jahren ein Einfamilien-Reihenhaus. Ein von 3 Kellerräumen ist als „Mehrzweckraum“ im Grundrissplan definiert. Im Mietvertrag selbst ist angegeben, dass die Wohnfläche ca. 100 qm und die Nutzfläche ca. 30 qm beträgt. Nun will der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung zusätzlich für diesen „Mehrzweckraum“ für 20 qm einen Nutzflächen-Zuschlag erheben. Wir sind seinerzeit davon ausgegangen, dass der Vermieter die anteiligen Kosten für die Nutzfläche im Mietpreis bereits berücksichtigt hat. Weiterhin ist der Vermieter der Meinung, die Mietfläche beträgt nicht „ca. 100 qm“ (wie im Mietvertrag angegeben), sondern 110 qm und bei einer Mieterhöhung schließlich die tatsächliche Wohnfläche zu berücksichtigen ist.
Müssen wir das akzeptieren?
Lieben Dank im Voraus für Euer Feedback.