Mieterhöhung/Fassadendämmung auch im Dachgeschoss?

Hallo,

wir haben ein Schreiben bekommen, wo eine Fassadendämmung angekündigt wird.
Wir wohnen nun im Dachgeschoss und haben höchstens 30cm Fassadenfläche über Fußbodenhöhe. Dazu haben wir unsere eigene Heizung, welche nur unsere Wohnung versorgt.

Nun zur Frage:

Haben wir eine Mieterhöhnung zu befürchten (11%), oder gibt es in unserem Fall Ausnahmen?
Wie wird bei Dachgeschosswohnungen berechnet?

Lg René

Hallo,

eine Gegenfrage - was würden Sie sagen wenn bei einer neuen Dacheindeckung nur die Mieten der Dachgeschoßwohnungen
erhöht werden würden ?

Richtig ist, dass bei Hausmodernisierungen für alle Wohnungen eine Mieterhöhung ansteht. In vielen Häusern, wird für jede Wohnung der gleiche qm-Mietpreis erhoben.

Gruß Merger

Zunächst: Die Mieterhöhung beträgt nicht 11 % der derzeitigen Miete, sondern 11 % der Kosten der Modernisierung pro Jahr…

Die Kosten der Baumaßnahme sind gemäß § 559 Abs. 2 BGB angemessen auf die einzelnen Wohnungen zu vereteilen, die Verteilung sollte vom Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen erläutert und Ihre Dachgeschosslage dabei berücksichtigt werden…

eine Gegenfrage - was würden Sie sagen wenn bei einer neuen
Dacheindeckung nur die Mieten der Dachgeschoßwohnungen
erhöht werden würden ?

Richtig ist, dass bei Hausmodernisierungen für alle Wohnungen
eine Mieterhöhung ansteht. In vielen Häusern, wird für jede
Wohnung der gleiche qm-Mietpreis erhoben.

Das ist gem. § 559 Abs. 2 BGB so falsch, die Kosten der Modernisierungsmaßnahme sind angemessen auf die einzelnen Wohnungen zu vereteilen, auf nicht betroffenen Wohnungen also gar nicht…

ich vermute, dass sich dieser § auf eine Modernisierung der Wohnungen bezieht wie z.B. der Einbau von Bädern bzw. Heizkörper.

Wobei Hausverbesserungen wie z.B. Wärmeisolierungen der Fassade und neue Dächer, sich immer auf die kompletten Wohnungen beziehen.

Aber ich gehe davon aus, dass sich hier auch noch Juristen zu Wort melden.

Gruß Merger

ich vermute, dass sich dieser § auf eine Modernisierung der
Wohnungen bezieht wie z.B. der Einbau von Bädern bzw.
Heizkörper.

Weil das so im Gesetz steht?

Wobei Hausverbesserungen wie z.B. Wärmeisolierungen der
Fassade und neue Dächer, sich immer auf die kompletten
Wohnungen beziehen.

Unsinn.

Lies: http://www.hausverwalter-abc.de/mieterhoehung.html
Zitat: „Ihr Mieter muß nur dann für die Modernisierung bezahlen, wenn er auch direkt davon profitiert. Die Modernisierungsmaßnahme betrifft nicht unbedingt immer alle Wohnungen im Haus, das kommt durchaus häufiger vor. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn nur in einigen Wohnungen eine neue Zentralheizung installiert wird, oder aber nur auf der Wetterseite neue Isolierglasfenster montiert werden.“

Die Kosten sind auf die zu verteilen, die davon profitieren. Was denn sonst?

Gruß
loderunner (ianal)

ich vermute, dass sich dieser § auf eine Modernisierung der
Wohnungen bezieht wie z.B. der Einbau von Bädern bzw.
Heizkörper.

Nein, der von mir genannte Paragraph bezieht sich ausdrücklich auf Modernisierungsmaßnahmen, die sich über mehrere Wohnungen erstrecken:

„Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.“

Wobei Hausverbesserungen wie z.B. Wärmeisolierungen der
Fassade und neue Dächer, sich immer auf die kompletten
Wohnungen beziehen.

Was dann genau wo steht???

Aber ich gehe davon aus, dass sich hier auch noch Juristen zu
Wort melden.

Schon (fast) geschehen… :wink:

Gut, also muss man bei uns die Erhöhung zumindest anpassen.
Aber es scheint, als müssen wir eine Mieterhöhung hinnehmen, weil ein paar cm Aussenfassade unsere Dachwohnung streifen?!
Weiß jemand, wie es dann berechnet werden „würde“?

Meine Frau laß im Netz was von Widerspruch einlegen, da uns die Modernisierungsmaßnahmen eigentlich nicht betreffen…
Kann uns hierzu jemand mehr sagen?

mfg

faq:1129 (owt)