Ich habe auf den 18.02.2010 datierten Brief erhalten, mit einer Mieterhöhung, angeblich durch einen Boten eingeworfen.
Die Mieterhöhung beruft sich auf § 557-561 BGB
mit Hinweis auf „die letzte Mieterhöhung liegt über 15 Monate zurück“ „Die Ortsüblichkeit derneuen Miete ist durch die beiliegende Berechnung des Mietspiegels München gelegt“ und „Die Kappungsgrenze von 20 % wurde eingehalten“.
Die Zustimmung und Rücksendung dieser wurde für den 15.04.2010 gefordert. Die Mieterhöhung soll ab 01.05.2010 gelten.
Beigefügt wurde von der Hausverwaltung eine KOPIE der 2002 ausgestellten "Vollmacht zur rechtsverbindlichen Vollmacht iin allen Rechtsgeschäfte, die zur Beitschaftung … sowie den Auftrag die Mieten für das o.g. Objekt laut den gesetzlichen Grundlagen zu erhöhen.
Die Hausverwaltung ist inzwischen umgezogen und hat die neue Adresse in der Vollmacht einfach mit einem Stempel ergänzt.
Ist die Vollmacht noch gültig? und muss die Vollmacht nicht im Original beiliegen?
Und wann muss ich tatsächlich dem Schreiben antworten bzw. kann ich widersprechen?
Ohne Namen - wer weiss ob mein Hausverwalter hier auch reinschaut 