Mieterhöhung - Formfehler durch Hausverwaltung?

Ich habe auf den 18.02.2010 datierten Brief erhalten, mit einer Mieterhöhung, angeblich durch einen Boten eingeworfen.
Die Mieterhöhung beruft sich auf § 557-561 BGB
mit Hinweis auf „die letzte Mieterhöhung liegt über 15 Monate zurück“ „Die Ortsüblichkeit derneuen Miete ist durch die beiliegende Berechnung des Mietspiegels München gelegt“ und „Die Kappungsgrenze von 20 % wurde eingehalten“.
Die Zustimmung und Rücksendung dieser wurde für den 15.04.2010 gefordert. Die Mieterhöhung soll ab 01.05.2010 gelten.
Beigefügt wurde von der Hausverwaltung eine KOPIE der 2002 ausgestellten "Vollmacht zur rechtsverbindlichen Vollmacht iin allen Rechtsgeschäfte, die zur Beitschaftung … sowie den Auftrag die Mieten für das o.g. Objekt laut den gesetzlichen Grundlagen zu erhöhen.

Die Hausverwaltung ist inzwischen umgezogen und hat die neue Adresse in der Vollmacht einfach mit einem Stempel ergänzt.

Ist die Vollmacht noch gültig? und muss die Vollmacht nicht im Original beiliegen?
Und wann muss ich tatsächlich dem Schreiben antworten bzw. kann ich widersprechen?

Ohne Namen - wer weiss ob mein Hausverwalter hier auch reinschaut :wink:

im Vertragsrecht kenne ich mich nicht aus

Ich empfehle in diesem etwas außergewöhnlichen Fall sich bei dem örtlichen Mieterverein zu informieren. Evtl. kann ein Formfehler das Mieterhöhungsverlangen unwirksam machen.

Ob die Volmacht noch gültig ist oder nicht kann nur ein Rechtsanwalt beantworten. Zur Mieterhöhung: Wenn Sie nicht antworten oder der Erhöhung widersprechen, muss Ihr Vermieter Sie auf Mieterhöhung verklagen. Wie im Vorliegenden Fall es aussieht wird er den Prozess gewinnen, da alle Formalien richtig sind.

Grüße

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Hallo erst einmal,leider kann ich in dieser Zugehörigkeit keine Stellung nehmen.

Meine Interessen liegen an Rep.von haushaltsgeräten und Pc.wie diese E-Mail zu mir kommt ist mir schleierhalft.

Mit besten Grüßen

Ralf

Hallo,

ich glaube nicht, daß die Vollmacht wegen des Umzuges plötzlich ungültig ist.

Eines ist aber 100% sicher: die Vollmacht muß nicht im Original beiliegen.
Würden immer Originale verschickt, verschwinden diese plötzlich beim Empfänger und anschließend beim Gericht hat der Bevollmächtigte keinen Nachweis mehr.

Ansich scheint die Mieterhöhung unausweichlich. Eine Klage kann das ganze wahrscheinlich verzögern, mehr aber auch nicht.
Das einzige (übliche) Verfahren ist aber zwischen Vermeitern und Mietern, daß nach Preisänderungen Mietminderungsgründe gefunden werden. Da sind die Chancen meist besser.