Hallo,
habe eine Wohnung vermietet. Der Mieter fragte mich derzeit, ob sein Bruder als Untermieter in der Wohnung wohnen könnte, da er selbst zu einer Freundin ziehen wollte, was er auch tat.
Für den Untermiter wurde ein Anhang zum Mietvertrag erstellt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß keine weiteren Personen mit in die Wohnung einziehen dürfen. Mittlerweile hat sich der Hauptmieter von seiner Freundin getrennt und wohnt jetzt zusammen mit seinem Bruder in meiner Wohnung. Wie ich dann durch den Hauptmieter auch noch selbst erfahren habe, wohnt jetzt auch noch die Mutter der Beiden mit in der Wohnung - also 3 Personen auf knapp 50 m² Fläche. Wie soll ich mich verhalten. Soll und / oder kann ich die Miete erhöhen (wieviel) oder soll ich denen kündigen? Ich bräuchte dringend Antwort. Vielen Dank im voraus.
Hallo!
Warum erhöhen (kann man nicht!),man kann Nebenkosten ggf. erhöhen bei der späteren Jahresabrechnung,etwa,wenn bestimmte Kosten nach Personen abgerechnet werden(Müll z.B.). Aber doch nicht die vereinbarte Kaltmiete.
Eine Überbelegung und damit schädliche Abnutzung der Wohnung könnte ein Kündigungsgrund sein. Aber 50 m² (2-3 Zimmer Whg) mit 3 erachsenen Personen,wo wäre da die Überbelegung,die die Mietsache so beschädigen und abnutzen würde,das es unzumutbar ist ?
Und die Klausel („keine weitere Person“) ? Halte ich rechtlich für wenig haltbar.
MfG
duck313