Vor 3 Jahren mieteten mein Mann und ich eine Eigentumswohnung in Erkrath. Diese Wohnung wurde im Mietvertrag lediglich mit Wohnungsnummer ohne Angabe der Größe beziffert.
Nun erhielten wir ein Mieterhöhungsverlangen über mehr als 20%. In diesem Mieterhöhungsverlangen qerden Isolierverglasung und Kabelanschluß gesondert aufgeführt. Da Wir die Wohnung mit Isolierverglasung (Bj. 1996) und Kabelanschluß gemietet haben, geht meine Frage dahin, ob es rechtens ist, dass für Isolierverglasung und Kabelanschlussndie Miete gesondert erhöht werden kann.
- Fall - Wie oben erwähnt, haben wir eine Eigentumswohnung gemietet, die lt. Mietvertrag die Wohnungsnummer 24 trägt. Die Wohnung Nr. 24 ist 80 qm groß. Nach Einsicht in die Teilungserklärung stellten wir jedoch fest, dass wir nicht die Wohnung Nr. 24 gemietet haben, sondern die Wohnung Nr 26 mit 95 qm. Die Mieterhöhung soll auf die 95 qm erhoben werden, Was können wir tun?