Mieterhöhung für eine falsche Wohnung

Vor 3 Jahren mieteten mein Mann und ich eine Eigentumswohnung in Erkrath. Diese Wohnung wurde im Mietvertrag lediglich mit Wohnungsnummer ohne Angabe der Größe beziffert.

Nun erhielten wir ein Mieterhöhungsverlangen über mehr als 20%. In diesem Mieterhöhungsverlangen qerden Isolierverglasung und Kabelanschluß gesondert aufgeführt. Da Wir die Wohnung mit Isolierverglasung (Bj. 1996) und Kabelanschluß gemietet haben, geht meine Frage dahin, ob es rechtens ist, dass für Isolierverglasung und Kabelanschlussndie Miete gesondert erhöht werden kann.

  1. Fall - Wie oben erwähnt, haben wir eine Eigentumswohnung gemietet, die lt. Mietvertrag die Wohnungsnummer 24 trägt. Die Wohnung Nr. 24 ist 80 qm groß. Nach Einsicht in die Teilungserklärung stellten wir jedoch fest, dass wir nicht die Wohnung Nr. 24 gemietet haben, sondern die Wohnung Nr 26 mit 95 qm. Die Mieterhöhung soll auf die 95 qm erhoben werden, Was können wir tun?

Hallo!

Auf die interene Bezeichnung der WE kommts wohl nicht an,es ist ja unstrittig,welche gemeint ist. Vermieter sollte wissen,wer wo wohnt.
Und das mit der abweichenden Größe ?  Müsste man längst gemerkt haben !  Ist ziemlich deutlich mehr, oder sind das alles sowieso „Pi-mal-Daumen“- Angaben ?

Hier wirds interessant.

grundsätzlich gilt die vereinbarte Größe und es darf später weder in Nebenkostenabrechnung noch bei Erhöhungen vom der tatsächlichen höheren m² -Zahl ausgegangen werden.
Siehe hier:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Es sei denn, es wäre mehr als 10 % Unterschied.  Das ist hier deutlich mehr (20 %)
und da darf angepasst und neue Größe angesetzt werden.

Warum Isolierglas und Kabelfernsehen da angeführt werden ?  Als Ausstattungsbonus oder als Beschreibung für Vergleichsmiete ?
1996er- Wohnung hat natürlich Isoglas,es gibt nichts anderes. Das ist also weder Plus noch Minus. Evtl. nochmals gegenüber Baujahr 1996 verbesserte (neue)Fenster ?

mfG
duck313

Hallo,

Teilungserklärung stellten wir jedoch fest, dass wir nicht die
Wohnung Nr. 24 gemietet haben, sondern die Wohnung Nr 26 mit
95 qm. Die Mieterhöhung soll auf die 95 qm erhoben werden, Was
können wir tun?

Was ist das nur für ein Kuddelmuddel:smile:

Gruß:
Manni

Als erstes redet man mit dem Vermieter und stellt diese Frage nicht in einem Forum. Danach dürfte dann die Kaltmiete auf die tatsächliche Größe der Wohnung angehoben werden, das ist doch klar.

In einem Mietspiegel werden Ausstattungsmerkmale als Werterhöhung genannt, egal ob bei Einzug schon vorhanden.

Mein Tipp: Sie sollten sich den Mietspiegel Ihrer Stadt aus dem Internet, dem Rathaus oder dem Mieterverein besorgen und darin lesen und verstehen, wie die Mietpreise zustande kommen.

Was
können wir tun?

Die Frage FAQ:1129-konform neu einstellen.

Moin, das durcheinander macht es nicht leichter aber es gilt folgendes:
Man mietet eine Wohnung nach Besichtigung, die im Vertrag angegebene Größe darf nicht mehr als 10% abweichen. Weicht die Größe mehr als 10% ab so kann die Miete dementsprechend reduziert werden. Achtung! Nebenkosten sind nur für die tatsächlich vorhandene Grösse zu zahlen!
Mieterhöhungen bis 20% sind alle drei Jahre zulässig wenn der Mittelwert des Mietenspiegels nicht überschritten wird. Wir der Mittelwert überschritten so muß die Wohnungsaustattung besonders gut sein. Eine Isolierverglasung und Kabelanschluss ist aber nichts besonderes.

Ihr müsst also reichlich prüfen:
Tatsächliche Größe der Wohnung.
Mietenspiegel Mittelwert
Gegebenenfalls der Mieterhöhung wiedersprechen mit bezug auf Mittelwert und Größe.

Gruß connection