Mieterhöhung Garage - unter welchen Umständen?`

Hallo zusammen.

Gehen wir einmal davon aus, dass A seit 9 Monaten (privat) eine Garage von B mietet. Nach 9 Monaten erhöht B den Mietpreis um 12%. Gehen wir mal davon aus, als A die Nachricht erhält, verbleiben noch 15 Tage zur Mieterhöhung. Ferner ist auch kein Grund angegeben.

Zu diesem fiktiven Sachverhalt darf man mir gerne alle Ansichten schreiben, aber ich habe da auch mal ein paar konkrete Fragen:

  • Muss bei Mieterhöhungen nicht immer ein Grund angegeben werden?
  • Darf überhaupt die Miete [ohne schwerwiegenden Grund] erhöht werden, wenn der A diese erst seit einem kurzen Zeitraum mietet? In diesem fiktiven Fall wären es ja neun Monate. Ich meine, weil der Vermieter mehr Geld haben will, muss eine gewisse Zeit vergehen.
  • Muss eine Mieterhöhung nicht sogar ein paar Monate vorher angekündigt werden, damit der Mieter Einspruch erheben kann? Oder wie war das noch gleich.

Vielen Dank,

mit freundlichen Grüßen
Disap

Hallo zurück,

mal fiktiv angenommen, dass A von B die Garage nicht in Verbindung mit einer Wohnung gemietet hat. Dann wäre das ein Gewerbemietvertrag. Mal hier nachsehen, besonders Punkte 6 und 7:

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/gewerbemiet…

Gruß

Ted

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Hallo,

bei einer reinen Garagen-Miete gelten nicht die Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts. Der Vermieter kann also ohne Begründung die Miete erhöhen, auch die Höhe der neuen Miete steht ihm frei.

Gruss
BM

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