Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter erhaelt eine Mieterhoehung, nach 3 Jahren in dem Wohnhaus. ( bisherige Miete 450.-, erhoeht auf 480.- )
vermieterin beruft sich auf:
- bedingt durch den allgemeinen Preisanstieg und durch das vorhandene Preisniveau im Haus und Markt…um 6,67 % ,da seit 3 Jahren konstant bleibende Miete ( Nebenkosten wurden bereits im vergangenen Jahr angeglichen und erhoeht (was ja ok ist)
gleichzeitig erhoeht Vermieterin Tiefgaragenmiete von 30.- auf 40.-
Als Vergleichsbeispiele kopiert man eine Zeitung mit diversen Mietangeboten. Diese Wohnungen sind angekreuzt und liegen allerdings in hoeherem Wohnniveau und Austattung ( EBK, sep. WC, Wohnkueche,usw.) sowie juengere Baujahre der Haeuser, sowie mit hochwertigerer Isolierung und renovierte Bäder.
vermieter stellt Mieterhoehung direkt zu ( Briefeinwurf am 06.07.) und kuendigt Erhoehung zum 01.08. an .
Es steht kein Hinweis auf Zustimmungsfristen oder alternative Handlungsmoeglichkeiten im Schreiben.
Frage: kann Vermieter ab 01.08 Erhoehung verlangen, oder kann sich Mieter erst mal auf Zustimmungsfrist --> 2-3 monate berufen ?
- besteht da ein Formfehler den mal als Widerspruch nutzen kann ?
( wegen unbraucbaren vergleich mit Zeitungsschnipsel)
WICHTIG :
Im Ort hat sich laut aktuellem Mietspiegel absolut nichts erhoeht. Die Wohnung wurde seit Einzug nicht im Wert verbessert oder angehoben.
( altes bad - 30 jahre, alte Fenster etc. )
Allerdings koennte Vermieterin laut Mietspiegel tatsaechlich knapp 1.- Euro pro qm mehr verlangen. ( Mieter zahlt ca. 7,15 / qm koennte aber auch ca 8 /qm sein).
kann Garagenmiete so krass ( 10.- Euro ) von 30.- auf 40.- gesteigert werden? ( Mietvertrag und Garage ist ein vertrag )
Im Haus hat kein anderer Mieter eine Mieterhoehung bekommen. Eine Partei bekam letztes Jahr Mieterhoehung wegen neuer Badewanne und Markise. Keiner bekam eine Mieterhoehung aufgrund des oben genannten Grund ( Preisanstieg). Die Mieterin hat starke Diskrepanzen mit dem Sohn und seiner Lebensgefaehrtin der vermietrin, die nebenan wohnen.
Die Mieterhoehnung ist willkuerlich auf eine Person ausgelegt.
Danke fuer Ratschlaege
ski