Mieterhoehung / Garagenmiete erhoeht

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter erhaelt eine Mieterhoehung, nach 3 Jahren in dem Wohnhaus. ( bisherige Miete 450.-, erhoeht auf 480.- )

vermieterin beruft sich auf:

  • bedingt durch den allgemeinen Preisanstieg und durch das vorhandene Preisniveau im Haus und Markt…um 6,67 % ,da seit 3 Jahren konstant bleibende Miete ( Nebenkosten wurden bereits im vergangenen Jahr angeglichen und erhoeht (was ja ok ist)
    gleichzeitig erhoeht Vermieterin Tiefgaragenmiete von 30.- auf 40.-

Als Vergleichsbeispiele kopiert man eine Zeitung mit diversen Mietangeboten. Diese Wohnungen sind angekreuzt und liegen allerdings in hoeherem Wohnniveau und Austattung ( EBK, sep. WC, Wohnkueche,usw.) sowie juengere Baujahre der Haeuser, sowie mit hochwertigerer Isolierung und renovierte Bäder.

vermieter stellt Mieterhoehung direkt zu ( Briefeinwurf am 06.07.) und kuendigt Erhoehung zum 01.08. an .

Es steht kein Hinweis auf Zustimmungsfristen oder alternative Handlungsmoeglichkeiten im Schreiben.

Frage: kann Vermieter ab 01.08 Erhoehung verlangen, oder kann sich Mieter erst mal auf Zustimmungsfrist --> 2-3 monate berufen ?

  • besteht da ein Formfehler den mal als Widerspruch nutzen kann ?
    ( wegen unbraucbaren vergleich mit Zeitungsschnipsel)

WICHTIG :

Im Ort hat sich laut aktuellem Mietspiegel absolut nichts erhoeht. Die Wohnung wurde seit Einzug nicht im Wert verbessert oder angehoben.
( altes bad - 30 jahre, alte Fenster etc. )

Allerdings koennte Vermieterin laut Mietspiegel tatsaechlich knapp 1.- Euro pro qm mehr verlangen. ( Mieter zahlt ca. 7,15 / qm koennte aber auch ca 8 /qm sein).

kann Garagenmiete so krass ( 10.- Euro ) von 30.- auf 40.- gesteigert werden? ( Mietvertrag und Garage ist ein vertrag )

Im Haus hat kein anderer Mieter eine Mieterhoehung bekommen. Eine Partei bekam letztes Jahr Mieterhoehung wegen neuer Badewanne und Markise. Keiner bekam eine Mieterhoehung aufgrund des oben genannten Grund ( Preisanstieg). Die Mieterin hat starke Diskrepanzen mit dem Sohn und seiner Lebensgefaehrtin der vermietrin, die nebenan wohnen.
Die Mieterhoehnung ist willkuerlich auf eine Person ausgelegt.

Danke fuer Ratschlaege
ski

Hallo,

VM dürfen die Miete innerhalb von 3 Jahren um 20% erhöhen, wenn die Miete unter dem Mietspiegel liegt.

In Deinem fiktiven Fall ist aber eine Sache nicht korrekt: der Mieter hat 2 Moante Zeit, die Erhöhung zu prüfen. D.h. Zugang des Briefes über die Mieterhöhung am 6.7. --> neue Miete ab 1.10.

Was die Tiefgarage weiß ich nicht inwieweit die das so dürfen.

Grüße
Jessica

Hallo nochmal,

und da steht´s: §558 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Grüße
Jessica

Hi, nur weil 3 Jahre keine Mieterhöhung erfolgte, kann dann nicht einfach u. ohne Begründung eine Mieterhöhung erfolgen. Der VM muss d. Mieterhöhung z. B. mit dem Mietspiegel begründen.
Wenn laut Mietvertrag die Wohnung incl. Garage vermietet wurde, darf d. VM d. Miete für d. Garage nun nicht plötzlich separat erhöhen.
Wenn sie einzeln vermietet wurde, kann er das nur im Rahmen d. ortsüblichen Vergleichsmiete machen um max. 20%.
Die am 6.7. zugestellet Erhöhungsforderung würde zudem erst am 7.10. 09. wirksam, wenn d. Mieter nicht widerspricht.
MfG ramses90.

Hi,

Wenn sie [= die Garage] einzeln vermietet wurde, kann er das
nur im Rahmen d.
ortsüblichen Vergleichsmiete machen um max. 20%.

huch, haben wir ein neues Gesetz?

Noch gilt in D. für eine einzeln vermietete Garage keine ortsübliche Vergleichsmiete.
Der Garagenvermieter kann soviel verlangen, wie der Markt hergibt.

Gruß Gudrun