Mieterhöhung - gesetzl. Grenzen?

Hallo,

ich wohne in einem Altbau, der jetzt gründlich renoviert werden wird, d. h. neue
Fenster, Heizung z. T. erneuern, Dach reparieren, Außenfassade streichen. Da ist
wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung zu rechnen. Was ist als Mieterhöhung
gesetzl. erlaubt?

Danke für Antworten.

Gruß

Dieter

Hallo,

ich wohne in einem Altbau, der jetzt gründlich renoviert
werden wird, d. h. neue
Fenster, Heizung z. T. erneuern, Dach reparieren, Außenfassade
streichen. Da ist
wahrscheinlich mit einer Mieterhöhung zu rechnen. Was ist als
Mieterhöhung
gesetzl. erlaubt?

Hallo,

Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels sind innerhalb von drei Jahren in Höhe von 20 % möglich.

Die Mieterhöhungen müssen begründet werden. Hierzu kann man einen Mietspiegel verwenden, eine Datenbank von Organisationen, Vergleichsmieten oder Mietwertgutachten.

Bei einer Modernisierung muss diese mindestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden, auch die Höhe der zu erwartenden Mieterhöhung muss angekündigt werden, wenn eine Mieterhöhung nach Ende der Arbeiten erfolgen soll.

Hier sind dann aber entsprechende Vorschriften, Massanhmen und Kontrollprüfungen einzuhalten.

Es gibt zwar hier noch Ausnahmeregelungen. Dies hier zu erklären, würde schon deshalb zu weit führen, weil die Art, der Umfang und der Grund einer Mieterhöhung nicht bekannt und wohl derzeit nicht nachvollziehbar ist.

Grüsse Günter

Danke für Info owT
.