Mieterhöhung im Mietvertrag?

Hallo Experten,

die Miete soll alle 2 Jahre entsprechend der prozentualen Änderung des Mietspiegels (beide Richtungen möglich!) angepaßt werden.

  1. Darf der Vermieter dies tun?
  2. Sollte das im Mietvertrag vermerkt sein, oder ist dies nicht erlaubt (Stichwort: Staffelmiete)?

Danke und Gruß
U. Backes

Hallo Tanja,

die Miete soll alle 2 Jahre entsprechend der prozentualen
Änderung des Mietspiegels (beide Richtungen möglich!) angepaßt
werden.

Wenn dies so im Mietvertrag vereinbart wird, ist es unwirksam. Eine im Mietvertrag vereinbarte Erhöhung der Miete kann im Rahmen der Staffelmiete oder im Rahmen des Lebenshaltungskostenindexes vereinbart werden. Hier werden dann bestimmte Größen oder Orientierungen volkswirtschaftlich bestimmten Grössen benannt. Eine Mieterhöhung „im Rahmen der Änderungen künftiger Mietspiegel“ sind zu unbestimmt und vor allen fehlen einheitliche Kriterien der Bewertung.

  1. Darf der Vermieter dies tun?

also, wie erwähnt, nein

  1. Sollte das im Mietvertrag vermerkt sein, oder ist dies
    nicht erlaubt (Stichwort: Staffelmiete)?

Staffelmiete ist möglich. Der Mietvertrag muss dann aber enthalten, wann sich die Miete ändert und welche Miete dann zu bezahlen ist. Die Miete muss in Euro pro Monat oder mindestens in Euro pro Quadratmeter angegeben werden. Die Dauer ist nach neuen Mietrecht nicht mehr eingeschränkt. Jedoch gilt auch in der Staffelmiete, dass die ortsübliche Miete nicht maßgeblich überschritten werden darf.

Grüsse Günter

Geht man von einem Standard-Mietvertrag aus. Wie sieht es dann im Allgemeinen mit Mieterhöhungen aus? Darf der Vermieter die Miete jährlich oder alle zwei Jahre die Miete im erlaubten Rahmen erhöhen?

Gruß Ulrich

Geht man von einem Standard-Mietvertrag aus. Wie sieht es dann
im Allgemeinen mit Mieterhöhungen aus? Darf der Vermieter die
Miete jährlich oder alle zwei Jahre die Miete im erlaubten
Rahmen erhöhen?

Hallo Ulrich,

grundsätzlich kann die Miete innerhalb der ortsüblichen Miete jedes Jahr erhöht werden. Es muss jedoch zwischen der alten Mieterhöhung und einer neuen mindestens ein Zeitraum von 12 Monaten > vergangen

Grundsätzlich ist zu empfehlen, wenn die Möglichkeit noch
besteht, diese 20 % zu nutzen, sich jährlich mit der Thematik
zu befassen. Eine Mieterhöhung von 2 x 10 % sieht besser aus
als eine Mieterhöhung mit 1 x 20 %.

2*10% ist aber mehr als 20%…

(erstes Jahr 110 % Miete, 2. Jahr 121% Miete, und sonst 120% Miete…)

Nur so am Rande…

mus.

Hi,

Hast recht. 2 x 10 ist falsch. Man kann im 1. Jahr um 10 % erhöhen und da sich eine höhere Miete zu der zu berechnenden Grundlage ( die sich aus der Ursprungsmiete vor der 1. Erhöhung ergibt) für die 2. Mieterhöhung ergibt, kann im 2. Jahr nur die Differenz berechnet werden. Mir war der Unterschied schon klar, aber dies zu erklären, schien mir im Moment auf die Frage nicht wesentlich zu sein. Danke für den Hinweis. Als Fachidiot ist man immer wieder verführt, eine Auskunft zu geben und davon auszugehen, dass andere schon wissen, wie es gemeint ist. Da muss man manchmal daran erinnert werden. Danke nochmals. War ein guter konstruktiver Hiwneis.

Gruss Günter

Grundsätzlich ist zu empfehlen, wenn die Möglichkeit noch
besteht, diese 20 % zu nutzen, sich jährlich mit der Thematik
zu befassen. Eine Mieterhöhung von 2 x 10 % sieht besser aus
als eine Mieterhöhung mit 1 x 20 %.

2*10% ist aber mehr als 20%…

(erstes Jahr 110 % Miete, 2. Jahr 121% Miete, und sonst 120%
Miete…)

Zur Verdeutlichung. Wer 700 DM Miete bis 31.12.2000 zahlt und ab 01.01.2001 eine Mieterhöhung von 10 % hat, zahlt ab 01.01.2001 eine Kaltmiete in Höhe von DM 770,00. Erhält der Mieter am 01.01.2002 eine weitere Mieterhöhung, kann die Miete ab 01.04.2002 (erst dann tritt die neue Mieterhöhung in Kraft ) nur bis zu DM 840,00 erhöht werden. Dies sind innerhalb zwei Jahren 20 %. Jedoch auf die Miete von 770,00 aus dem Jahr 2001 beträgt der Restwert der erlaubten Mieterhöhung aus der Differenz von DM 770 zu 840 DM insgesamt 9,1 %. Also darf, um die 20 % nicht zu übersteigen, die 2. Mieterhöhung nur 9,1 % betragen. Achtung, 2002 auch die Euro-Umrechnung beachten, darf trotzdem nicht höher sein.

Gruss Günter

Danke Günter + Music f. d. rege Beteiligung (o.T)
Danke Günter + Music f. d. rege Beteiligung (o.T)