Mieterhöhung im preisgebundenen Wohnraum...?!

Ich habe eine dringliche Frage. Meine Cousine wohnt seit nicht mal einem Jahr mit einem WBS in einem preisgebundenen Wohnraum. Jetzt flog vor ein paar Wochen eine Mieterhöhung ins Haus über 10 €/ mtl. ins Haus. Mit der Ankündigung, dass diese Pauschale von 10 € / mtl. jedes Jahr zum 1.4. zuzüglich zu der Miete gezahlt werden muss, um den Abbau der öffentlichen Darlehen zu gewährleisten. Nun meine Frage, ich weiß, dass die Miete nur so hoch sein darf wie es nötig ist um die laufenden Kosten zu decken. Allerdings erscheinen mir die bisher knapp 6 € pro Quadrameter schon recht teuer für den Soz. Wohnungsbau- Die Wohnung gilt offiziell als 2 Zimmerwohnung und ist nun mit den 10 € /mtl. Mieterhöhung außerhalb des Budgets was das JobCenter für 4!! Personen übernimmt…

Wer kann mir helfen und mir sagen was wir jetzt tun sollen?!?!

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo

Hallo,
leider kann ich hierzu nichts sagen.Es wäre angebracht sich beim Mieterbund kundig zu machen da diese sich auskennen.Oder wenn man Leistungsempfänger sich im nächstliegenden Amtsgericht sich einen Beratungshilfeschein holen und sich von einem Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht beraten zu lassen.
MfG

bezahlen oder anderen wohnraum suchen.
Als HartzIV Bezieher sofort die Leistungsabteilung informieren.

Hallo,

sicherlich ist Ihrer Cousine eine Wirtschaftlichkeitsberchnung mit der Mieterhöhung zugegangen, aus der ersichtlich ist, warum sich die Miete erhöht. Wenn dies nicht so sein sollte, können Sie überprüfen, ob die Mieterhöhung rechtens ist.

Da man sich bei preisgebundenen Wohnraum eng ans Gesetz halten muss, denke ich aber, dass der vermieter alles richtig gemacht hat. Was bedeutet dies nun für Ihre Cousine? Gehen sie zum Amt, denn auch diesem ist klar, dass immer wieder eine Mieterhöhung ins Haus steht, und wenn diese dazu führt, dass die Gesamtmiete zu hoch ist, wird das Amt bestimmt nicht wegen ein paar Cents pro qm einen Umzug verlangen (hier fallen Umzugskosten, Kautionskosten etc. an).

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo,

Tut mir Leid, aber in diesem Fall kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich würde dir raten dich bei einer Mietervereinigung zu erkundigen. Wenn aber die Wohnung preisgebunden ist und dies auch im Mietvertrag steht, darf der Vermieter grundsätzlich nicht einfach so eine Mieterhöhung vornehmen, zumindest nicht in dem Zeitraum, für den der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

LG Cornelia

Hallo,
wir können leider nicht weiterhelfen. Die Grundinformationen sind etwas zu knapp. Wo liegt die Wohnung, welcher Ort ?? Auch uns erscheinen 6,00 EUR je m² hoch, sofern es nur um die Kaltmiete geht. Die Erhöhung von 10,00 EUR je Monat müsste geschaut werden, was die bisherige Miete ist.

Aus unserer Sicht klingt das fragwürdig, wir haben allerdings keinerlei Mieter in solchen oder vergleichbaren Einrichtungen.

Viele Grüße
Jb

Die Wohnung liegt in berlin lankwitz nach Mietspiegel 2011 nur einfache Wohnlage. Und ja bei 6 €/ m² meine ich die Kaltmiete - mit der Erhöhung liegt sie sogar schon bei 6,12€.bisher lag die warmmiete bei 690€ kalt 485 und jz liegt die Gesamtmiete halt bei 700€ furr 80m2 im soz. Wohnungsbau…

Lieber Ratsuchender,
tut mir leid, mit preisgebundenem Wohnraum kenne ich mich nicht aus.
Viel Glück!

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Also bei „normalen“ Wohnungen wäre die Mieterhöhung durchgegangen. Auch in Berlin wird der Mietspiegel jetzt stärker anziehen als im Umland. ABER: wir kennen die speziellen Rechtsverhältnisse und anderen Umstände bei dieser Angelegenheit nicht und können daher leider auch nach Rückfrage kein Urteil abgeben.

sorry konnte nicht antworten war lange krank und EDV Problem, kann hier aber auch nicht helfen