Hallo,
ich wollte mal fragen, in welchem Maße ein Vermieter die Miete erhöhen kann? Also wieviel % in welchem zeitlichen Abstand?
Dank vorab für Antworten!
Hallo,
ich wollte mal fragen, in welchem Maße ein Vermieter die Miete erhöhen kann? Also wieviel % in welchem zeitlichen Abstand?
Dank vorab für Antworten!
Hallo!
Der Vermieter darf frühestens 12 Monate nach Einzug zum ersten Mal die Miete erhöhen.
Und dann kommt es darauf an, WARUM er erhöht.
Bei einer Mieterhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete wurde die innerhalb von drei Jahren maximal zulässige Mieterhöhung bei 20 % festgelegt.
Man kann dann innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, dann muss der Vermieter Klage einreichen und Zustimmung verlangen. Widersprechen würde ich aber nur, wenn die MIete zuviel oder zu früh erhöht wurde.
Der Vermieter muss (sofern der in der entsprechenden Gemeinde existiert) die ortsübliche Vergleichsmiete als Beweis angeben.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen tritt die Mieterhöhung 3 Monate ab Ende der Modernisierungsmaßnahmen statt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, schon mal vielen Dank für die ersten Infos.
Wie würde es denn bei einer Wohnung aussehen, deren Soziaförderung vor ca. 3 Jahren abgelaufen ist? Gilt gleiches Recht oder gibt es besondere Richtlinien?
Viele Grüße
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Hallo, schon mal vielen Dank für die ersten Infos.
Wie würde es denn bei einer Wohnung aussehen, deren
Das weiß ich nict genau, denke aber, dass es sich da genauso verhält. Mieterhöhung ist Mieterhöhung, egal ob gefördert oder nicht.
Soziaförderung vor ca. 3 Jahren abgelaufen ist? Gilt gleiches
Recht oder gibt es besondere Richtlinien?Viele Grüße
Hallo!
Der Vermieter darf frühestens 12 Monate nach Einzug zum ersten
Mal die Miete erhöhen.
Und dann kommt es darauf an, WARUM er erhöht.Bei einer Mieterhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche
Vergleichsmiete wurde die innerhalb von drei Jahren maximal
zulässige Mieterhöhung bei 20 % festgelegt.
Man kann dann innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen,
dann muss der Vermieter Klage einreichen und Zustimmung
verlangen. Widersprechen würde ich aber nur, wenn die MIete
zuviel oder zu früh erhöht wurde.
Der Vermieter muss (sofern der in der entsprechenden Gemeinde
existiert) die ortsübliche Vergleichsmiete als Beweis angeben.
Bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen tritt
die Mieterhöhung 3 Monate ab Ende der Modernisierungsmaßnahmen
statt.Hallo,
ich wollte mal fragen, in welchem Maße ein Vermieter die Miete
erhöhen kann? Also wieviel % in welchem zeitlichen Abstand?Dank vorab für Antworten!