Hallo,
vor genau einem Jahr hat der Vermieter die Miete erhöht, aber nicht den vollen Rahmen ausgeschöpft.
Nach einem Jahr schickt der Vermieter eine zweite Mieterhöhung (über RA und Erklärung) die nach 15 Monaten der ersten wirksam werden soll und verlangt die Anerkennung.
Bei der ersten Mieterhöhung wurde die Whg. vom Vermieter nachgemessen und eine Differenz von gut 11 % festgestellt. Die dann erhobene Mieterhöhung wurde nur auf die neuen, geringeren qm umgelegt.
Jetzt verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, die von der ursprünglichen Miete des letzten Jahres eine Erhöhung von 27 % bedeuten würden.
Also nicht die Differenz von den ursprünglichen 14 % zu 20 % Erhöhung sondern deutlich mehr.
Vermieter meint, eine kleine Whg, ist teurer pro qm und man würde von diesem Preis die Mieterhöhung berechnen und somit auf über 20 % kommen.
Zur Verdeutlichung, die qm der Whg waren im Mietvertrag über 10 % als tatsächlich angegeben.
Da sich die Berechungsgrundlage auf die „kleine Whg“ bezieht, würden eben der Mietpreis eigentlich pro qm in der Vergangenheit größer sein.
Und von diesem höheren qm-Preis würden 20 % Mieterhöhung erhoben.
Es ist wohl gemeint, dass die Miete eigentlich fast genau so hoch gewesen wäre, wenn die geringere Mietfläche zu einem höhreren Preis vermietet worden wäre.
Ist dies so, dass bei einer zu hohen angebenen qm, bei einer dann richtig bemessenen qm dann ein höherer qm-Preis als Grundlage neuer Mieterhöhungen genommen werden darf.
Sehe ich dies richtig?
Lässt sich jetzt noch rückwirkend die zuviel gezahlte Miete zurückfordern?