Mieterhöhung mit Zustimmungserklärung

Hallo,

ich habe vor 2 Monaten von meinem Vermieter eine Mieterhöhung mit einer gewissen Zustimmungserklärung erhalten. Ich sollte laut Schreiben des Vermieters diese Zustimmungserklärung unterschreiben und meine Miete würde mit einem Satz um 80 € ansteigen. Bei Nichtbefolgung wird gerichtliche Klage eingeleitet. Ich bin der Meinung das die Miete schon jetzt für diese Wohnung viiieel zu hoch ist. Ich habe mich auch umgeschaut und umgehört, nur habe ich nicht die Zeit und die Nerven woanders umzuziehen.

Ich hatte einen mehrmaligen Schriftwechsel mit dieser Wohnungsbau Unternehmung (meinem Vermiter), und am Ende hatte ich ohne Erfolg eine Klage am Hals.

Zu meiner Frage: Was um Himmels Willen soll eine Mieterhöhung mit Zustimmungserklärung sein? Und ist das überhaupt gesetzlich zulässig?
PS: Es handelt sich hierbei um eine 4-Zi Wohnung mit 90m², sie liegt auf der Hauptstr., Altbau mit bisschen Schimmel, daneben Schule mit Jugendhaus (viel Krach) und oben noch ne WG mit Resozialisierungsfällen. Monatl. Miete: kalt 600 €.
Was kann ich also machen um der ungerechten Mieterhöhung entgegenzusetzen?

Ich bin jeder Hilfe und jedem Vorschlag dankbar.

Viele Grüße
Michael

Hallo Michael,

ich rate dir, dass du dich an den örtlichen Miterschutzverein wendest. An Kosten fallen die einmalige Anmeldegebühr und der - meist jährlich im voraus - zu zahlende Mitgliedsbeitrag an. Manche Mietvereine nehmen noch pro Brief eine Schreibgebühr.
Achte aber bei der Anmeldung darauf, dass diese Mitgliedschaft auch eine Rechtschutzversicherung beinhaltet, weil du sonst diese Kosten separat bezahlen musst.

Ansonsten gibt es noch Anwältinnen und Anwälte, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben. Diese stehen im örtlichen Branchenbuch.
Hier erhältst du auch Beratung, inwieweit die Kosten übernommen werden.

Ich habe wähend meines Studiums u. a. bei einem örtlichen Mieterschutzverein den Schriftverkehr erledigt. Von dem was du über deine Wohnung beschreibst hört sich das schon ziemlich überteuert mit der Miete an.

Generell kann ich dir raten: Unterschreibe nichts - auch wenn es dir der Vermieter mit noch so viel „Drohgebärden“ vorlegt! Du hast immer das Recht Informationen einzuholen. Dieses Verhalten lässt eher darauf schliessen, dass der Vermieter versucht etwas zu seinem Vorteil durchzudrücken.

Gruß …

Anna-Maria Penitzka

Hallo Michael,

aus rechtlicher Sicht muss der Vermieter beim Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung einholen. Die oftmals geübte und auch irrige Meinung, der Vermieter könne von sich aus die Miete erhöhen ist falsch.

Einer Mieterhöhung muss grundsätzlich zugestimmt werden. Die korrekte Form ist die, die Dir vorgelegt wird. In diesem Schreiben muss die neue Miete, ab wann und die Belehrung, wenn keine Zustimmung bis zum xx erfolgt, dass dann der Vermieter gerichtlich die Klage auf Mieterhöhung vornimmt, angezeigt werden.

Die Mieterhöhungserklärung muss natürlich begründet sein. Sie ist durch Mietspiegel, mindestens drei Vergleichsobjekte oder Mietwertgutachten zu begründen. Bei der Mieterhöhung nach Mietspiegel ist es erforderlich, dass der betreffende Auszug aus dem Mietspiegel dem Mieter zur Prüfung mit der Erklärung in Kopie zugeht.

ich habe vor 2 Monaten von meinem Vermieter eine Mieterhöhung
mit einer gewissen Zustimmungserklärung erhalten. Ich sollte
laut Schreiben des Vermieters diese Zustimmungserklärung
unterschreiben und meine Miete würde mit einem Satz um 80 €
ansteigen. Bei Nichtbefolgung wird gerichtliche Klage
eingeleitet. Ich bin der Meinung das die Miete schon jetzt für
diese Wohnung viiieel zu hoch ist. Ich habe mich auch
umgeschaut und umgehört, nur habe ich nicht die Zeit und die
Nerven woanders umzuziehen.

Gibt es einen Mietspiegel für ähnliche Wohnungen ? Oder wie begründet man die Mieterhöhung ?

Ich hatte einen mehrmaligen Schriftwechsel mit dieser
Wohnungsbau Unternehmung (meinem Vermiter), und am Ende hatte
ich ohne Erfolg eine Klage am Hals.

Zu meiner Frage: Was um Himmels Willen soll eine Mieterhöhung
mit Zustimmungserklärung sein? Und ist das überhaupt
gesetzlich zulässig?
PS: Es handelt sich hierbei um eine 4-Zi Wohnung mit 90m², sie
liegt auf der Hauptstr., Altbau mit bisschen Schimmel, daneben
Schule mit Jugendhaus (viel Krach) und oben noch ne WG mit
Resozialisierungsfällen. Monatl. Miete: kalt 600 €.
Was kann ich also machen um der ungerechten Mieterhöhung
entgegenzusetzen?

Wenn ein Mietspiegel besteht, ist die Wohnung richtig in die Wohnlage eingebunden ?

Gruss Günter

Hallo Anna-Maria,

Einspruch Euer Ehren.

ich rate dir, dass du dich an den örtlichen Miterschutzverein
wendest. An Kosten fallen die einmalige Anmeldegebühr und der

  • meist jährlich im voraus - zu zahlende Mitgliedsbeitrag an.
    Manche Mietvereine nehmen noch pro Brief eine Schreibgebühr.
    Achte aber bei der Anmeldung darauf, dass diese Mitgliedschaft
    auch eine Rechtschutzversicherung beinhaltet, weil du sonst
    diese Kosten separat bezahlen musst.

Die Wartezeit für RS beträgt drei Monate, daher hier kein Rechtsschutz vor Gericht.

Ansonsten gibt es noch Anwältinnen und Anwälte, die sich auf
Mietrecht spezialisiert haben. Diese stehen im örtlichen
Branchenbuch.
Hier erhältst du auch Beratung, inwieweit die Kosten
übernommen werden.

Ich habe wähend meines Studiums u. a. bei einem örtlichen
Mieterschutzverein den Schriftverkehr erledigt. Von dem was du
über deine Wohnung beschreibst hört sich das schon ziemlich
überteuert mit der Miete an.

Diese Frage der berechtigten Höhe der Miete kann man nur beantworten, wenn der örtliche Mietpreis bekannt ist. Aus der Darstellung ist und war nicht zu erkennen, ob es sich hier um die ortsübliche Miete entsprechenden einem Mietspiegel handelt oder ob der Preis überhöht ist.

Generell kann ich dir raten: Unterschreibe nichts - auch wenn
es dir der Vermieter mit noch so viel „Drohgebärden“ vorlegt!

Dies sind keine Drohgebärden sondern üblicherweise bei Mieterhöhungsersuchen gesetzlich vorgeschriebene Vorgänge.

Du hast immer das Recht Informationen einzuholen. Dieses
Verhalten lässt eher darauf schliessen, dass der Vermieter
versucht etwas zu seinem Vorteil durchzudrücken.

Gruss Günter

1 Like

Hallo Günter,

es wird begründet das die Miete laut aktuellem Mietspiegel soviel kosten soll, jedoch zweifle ich daran, dass die Wohnung nicht so richtig in den Mietspiegel eingeordnet wurde. Ich kann mir einfach nicht mit klarem Menschenverstand vorstellen, dass eine Wohnung mit solchen Eigenschaften so eine Summe kosten soll. Zu diesem Preis bekommt man im Normalfall andere Wohnungen ohne diese negativen Eigenschaften.

Kann ich das durch einen Anwalt irgendwie vor Gericht rüberbringen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß Michael

Hallo Michael,

in welcher Stadt wohnst Du denn?

Einige Städte haben Ihren Mietspiegel Online gestellt, z.B. München:
http://www.mietspiegel.muenchen.de/

Wenn es so was bei Dir auch gibt, kannst Du Dir erst mal slebst einen Eindruck verschaffen, wie das im Vergleich tatsächlich bestellt ist.

600 EUR für 90 qm entspricht 6,66 EUR/qm - wäre für München billig,
in Rostock oder Greifswald (wo ich persönlich ja fast genau so gerner leben möchte) dagegen wohl eher teuer. Es kommt sehr drauf an, wo Du lebst.

Schöne Grüße
Werner

Ich wohne in Ludwigsburg (Baden-Württemberg).

Kann es aber sein, dass dabei gar nicht berücksichtigt wird, ob die Wohung in einem guten bzw. einem schlechten Zustand ist. Und könnte es auch sein, dass der Vermieter die Wohung in einem „Mittleren Wohngebiet“ einstuft, obwohl die Wohnung in einem schlechten Wohngebiet liegt? Solche heiklen Attribute fallen doch dabei unter den Tisch. Der Vermieter kann doch nicht rechtlich gesehen sich nur an den Mietspiegel richten und diese Negativen dabei gar nicht beachten oder?

Vielen Dank.

Ich wohne in Ludwigsburg (Baden-Württemberg).

Hi Michael,

ich habe Bedenken, dass es in Ludwigsburg einen aktuellen Mietspiegel geben soll. Zumindest ist mir bislang kein Hinweise bekannt, dass es bei Euch einen Mietspiegel gibt. Frage bei der Stadtverwaltung nach.

Gruss Günter

Hallo Michael,

ich habe Bedneken, dass es in Ludwigsburg einen aktuellen Mietspiegel gibt. Kläre dies mal bei der Stadtverwaltung ab. Stuttgart hat einen. Waiblingen hat bereits - wenn ich richtig informiert bin - keinen.

es wird begründet das die Miete laut aktuellem Mietspiegel
soviel kosten soll,

also muss die Gesellschaft Dir einen Auszug aus dem Mietspiegel von Ludwigsburg zusenden, aus dem Du selbst berechnen kannst, was richtig ist. Wenn ein Mietspiegel besteht ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Information der Mieter erhalten muss.

jedoch zweifle ich daran, dass die Wohnung

nicht so richtig in den Mietspiegel eingeordnet wurde. Ich
kann mir einfach nicht mit klarem Menschenverstand vorstellen,
dass eine Wohnung mit solchen Eigenschaften so eine Summe
kosten soll. Zu diesem Preis bekommt man im Normalfall andere
Wohnungen ohne diese negativen Eigenschaften.

Momant mal. Eine Miete wird nach Baujahr, Wohnlage, Ausstattung und Fläche bewertet, incl. Abzug für besondere Umstände ( z.B. schlechtes Treppenhaus) oder Zuschläge für z.B. Fliesenboden, Parkett, Aufzug im einem Gebäude in dem kein Aufzug vorgeschrieben ist.

Der Zustand der Wohnung ist nur durch Mietminderung zu ändern. Man kann natürlich versuchen bei einer Mieterhöhung wegen des Zustandes der Räume eine Mieterhöhung abzuweisen. Hier kommt es auf das Gericht an. Ein Anwalt am Ort kann Dir hier helfen.

Kann ich das durch einen Anwalt irgendwie vor Gericht
rüberbringen?

Das ist zu besprechen und die Aussichten auf Erfolg sind zu klären.

Gruss Günter

Hallo Michael,

Auf der Internetseite der Stadverwaltung Ludwigsburg
http://www.ludwigsburg.de
heißt es, wenn man nach „Mietspiegel“ sucht wörtlich:

"Die Stadt Ludwigsburg verfügt momentan nicht über einen aktuellen Mietspiegel."

Lass’ Dir das, wie Günther schon empfohlen hat, von der Stadtverwaltung bestätigen (es besteht ja immerhin noch das geringe Risiko, dass die Webseite nicht auf dem aktuellen Stand ist). Mit einem Verweis auf einen nicht vorhandenen bzw. nicht gültigen Mietspiegel lässt sich eine Mieterhöhung nicht begründen.

Allerdings fürchte ich, dass der Vermieter Dir möglicherweise Vergleichswohnungen (mindestens 3 ist glaube ich Vorschrift) nachweisen kann, die die höhere Miete bringen. Ludwigsburg gehört ja wohl leider nicht zu den billigen Gegenden in diesem Land.

Gruß
Werner

Vielen Dank Günter und Werner,

ich werde Morgen mal zu meinem Rechtsanwalt gehen und Ihn mal mit diesem Fall beschäftigen lassen. Im schlimmsten Fall müsste ich dann die Anwalts+Gerichtskosten tragen. Auf jeden Fall hätte ich dann auf mein Recht bestanden und wäre das dumpfe Gefühl „übers Ohr gehauen zu werden“ los.

Ich hoffe es wird positiv verlaufen.

Ich verbleibe weiterhin

mit freundlichen Grüßen
Michael

PS: wirklich herzlichen Dank, es war ein ausführliches und Inforeiches
Posting von euch :smile:

Vielen Dank Anna-Maria, ich werde mal morgen zu meinem Anwalt gehen, mal sehen was er dazu sagt :smile: