Mieterhöhung Modernisierung

Hallo !

Vor 1 Jahr (20.1.2012 ) Mieterhöhung wegen Modernisierung der Hausverwaltung zugeschickt.
Da dies aber nicht nach den gesetzlichen Vorgaben entsprach wurde Widerspruch mit Hilfe des Mietervereins eingelegt.Nur zig undurchsichtige Rechnungen und eine Summe genannt,wieviel die Mieterhöhung ist.Dann stimmte auch nicht die 1. Zahlung der Mieterhöhung,weil die Wärmedämmung nicht vorher angekündigt wurde,dadurch verlängerte sich ja Frist schon mal von April auf Oktober. (auch mit angegeben im Widerspruch)
Nun auf den Widerspruch kam keine Antwort. Der Anwalt schrieb dann nochmal die Hausverwaltung an mit einer Frist.Wieder keine Antwort.Aber es wurde dann ab April die höhere Miete einfach abgezogen. Es wurde wieder ein Schreiben vom Anwalt gesendet und darauf hingewiesen,dass sonst Unterlassungsklage droht. Daraufhin wurde dann die Miete nicht mehr per lastschrift abgezogen. Die Miete wurde dann per Einzahlung eingezahlt.

Anwalt schreibt am 28.1. 2013 (Brief erhalten beim Anwalt des Mieters am 4.1.2012)
Die Mo.kosten setzen sich aus den Kosten der Wärmedämmung und der Erneuerung der Heizung zusammen.
Die Wärmedämmung an Fassade und Decken wurde mit Dämmplatten usw EPS usw.vorgenommen und hat einen k Wert von 0,32.Dieser Wert liegt erheblich unter dem Dämmwert des im Baujahr 1970 geltenden Standards von 0,8.
Gleiches gilt für den eingbauten neuen Brennwertkessel und die Haustüre mit ihrer Spezialdämmung.
Die Haustüre war zu dem Zeitpunkt der Modernisierung auch nicht desolat und erneuerungsbedürftig. (Das Glas der Türe hatte einen Sprung und die Briefkästenschlösser waren auch bei einigen defekt, wurde im Widerspruch geschrieben)

Die Arbeiten bewirken einen nachhaltige Energieeinsparung u. daher als Modernierungsmassnahme anzusehen.
Für Dämmung der Fassade und der Kellerdecke ergeben sich ausweislich der Rechnung der Firma in Höhe von 57.267,31.Insoweit sind bereits die Aufwendungen für das Entfernen der Fließen auf den Balkonen in Höhe von 7.935,31 in Abzug gebracht.
Für die Dämmung des Dachbodens und der Fensterbrüstungen 22.235,22 Euro. Die Kosten für das Lackieren der Heizkörper wurden in Abzug gebracht. (auch dagegen im Widerspruch,dass das ja eine Instandsetzung sei)
Durch den Einbau eines neuen Ölbrennwertkessel entstanden 11.439,11. Die Kosten für die Heizkörper sind nicht in die Berrechnung eingestellt.
Der Einbau der thermischen Haustüre mit Wärmeschutzisolierglas 4.000 Euro.

Folgende Mieterhöhung:
11% jährlich aus 94.941,64= usw.
Summe 135,57 Euro (vorher waren es 158,29 )
Zutreffenderwiese ist die Mieterhöhung erst zum 1.10.2012 fällig geworden. (also gibt der Vermieter da zu,dass Mieter im recht ist)
Unsre Mandantschaft wäre entgegenkommender Weise bereit,die Erhöhung erst zum 1.3. 2013 greifen zu lassen,sofern die entsprechende Zustimmungserklärung bis zum 15.2.2013 bei uns eingegangen ist. Und es ist nur ne Zustimmungserklärung für den Mieter dabei,keine Namen vom Vermieter drauf,wie beim letzten mal.

Frage:

  1. Das neue Mieterhöhungsschreiben hat auch wieder eine neue 3 Monatsfrist ab Zugang ?
    Und dann blickt der Mieter immer noch nicht richtig durch (schaut sich die Rechnungen nochmal an um da den Durchblick zu bekommen, was alles nochmal zur Balkonsanierung und Dämmung gehört um auf die abgezogene Summe zu kommem und ob das alles stimmt)
  2. Und ob das neue Schreiben so gerechtfertigt ist ? Soll ja für den Laien verständlich alles aufgelistet sein.
  3. Es ist doch eine Frechheit vom Anwalt, zu schreiben „entgegenkommender Weise bereit“ Frist bis 15.2 viel zu kurz. Und die Hausverwaltung hatte sich rechtswidrig verhalten,weil keine Antwort auf den Widerspruch und einfach dann die Neue Miete abgezogen wurde.
  4. Nur einen Teil der neuen Haustüre bezahlen,da sie doch teilweise defekt war ?
    Mieter hat am Montag 11.2. (ein telefonisches Gespräch mit dem Mieterverein und hat den Anwalt des Vermieters um eine Verlängerungsfrist von 2 Wochen,da er keine Termine eher frei habe.
    Vielen Dank für evtl. Antworten.
    Lg.

Wenn ich das so lese, schlage ich vor, dass die bereits involvierten Rechtsanwälte das Problem angehen sollten. Die verfügen über das Fachwissen und haben, im Zweifel natürlich fiktiv, die ganzen Schreiben auf dem Tisch, um die Sachlage juristisch beurteilen zu können.

vnA

Hallo!
Danke für die Antwort.
Leider kann man sich nicht immer auf die Anwälte verlassen. Da hab ich schon Erfahrung damit gemacht. War gut dass ich mich eben auch schlau gemacht hatte.Man denke die müssen sich auskennen,aber dem war so nicht 2 Mal schon passiert.
Aber ich denke, fakt ist die Frist beginnt ja wieder von vorne.Die 3 Monatsfrist,da neues Mieterhöhungsschreiben und das Alte ungültig,weil Formfehler waren.

Lg.

Mein Geschreibsel sollte nicht mehr und nicht weniger bedeuten als:
Das was du geschrieben hast ist mir irgendwie zu konfus um daraus eine auch nur irgendwie geartete stichhaltige Meinungsäußerung ableiten zu können. Vllt habe ich auch nur zu wenig Ahnung von der Materie.

vnA