Mieterhöhung - Modernisierung

Der Vermieter will neue Fenster einbauen.
Die Berechnung für die Heizkostenersparnis wirkt sich aber erst nach ca 8 Jahren für die Mieter aus : Mieterhöhung minus Heizkosteneinsparung.
Muss der Mieter zustimmen wenn er vielleicht schon nach 5 Jahren auszieht?

Hallo,

der Vermieter braucht keine Zustimmung des Mieters:

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-m/modernisierung.html#:~:text=Sind%20die%20Fenster%20alt%2C%20morsch,dreifach%20verglaste%20Fenster%20ausgetauscht%20werden.

Gruß,
Steve

Das verstehe ich nicht.
Die Mieterhöhung beträgt 8% der reinen Modernisierungskosten jährlich, die Heizkostenersparnis fällt auch jährlich an.

Beispiel:
Anrechenbare Modernisierungskosten für diese eine Wohnung: 4000€.
Zulässige Erhöhung der Jahresmiete: 320€

Diese 320€ Mieterhöhung fallen von nun bis in alle Ewigkeit an!

Entweder sind die jährlichen Heizkosten von da an um mindestens 320€ geringer, dann spart man vom ersten Jahr an. Oder sie sinken um weniger 320€, dann zahlt man vom ersten Jahr an drauf.

Nur bei anteiligen Mietjahren gibt es Ungerechtigkeiten, etwa wenn im Mai neue Fenster eingebaut werden, man ab Juni mehr Miete bezahlen muss und bereits Ende September auszieht.

Der Vermieter kann die Miete auch dann erhöhen, wenn die Modernisierung Kosten spart, der Mieter davon rechnerisch aber nicht profitiert. Eine Mieterhöhung kommt sogar in Betracht, wenn die Modernisierung keine Kosten spart, sondern zum Beispiel „nur“ den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht (§§ 559 Abs. 1, 555b Nr. 4 BGB).

vielleicht ist die Erhöhung > Einsparung.
Um das schön zu rechnen und das Wort Einsparung irgendwo nutzen zu können, könnte man einen steigenden Energiepreis annehmen.

grüße
lipi

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