Mieterhöhung nach 12 Monaten (im Mietvertrag)

Hallo zusammen,

angenommen es wurde ein Mietvertrag unterzeichnet, in welchem geschrieben steht, dass die Miete um 50 Euro nach 12 Monaten angehoben wird (ohne sonstige Begründung).

Der Mietvertrag wurde so unterzeichnet.

Im Internet liest man nun, dass ggf. 15 Monate Zeit vergehen müssen bevor eine Mieterhöhung überhaupt erst verlangt werden kann.

Was gilt nun, 12 oder 15 Monate und muss die Mieterhöhung begründet werden oder ist sie ohne Begründung gar nichtig?

Es handelt sich um eine Staffelmiete:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staffelmiete

angenommen es wurde ein Mietvertrag unterzeichnet, in welchem
geschrieben steht, dass die Miete um 50 Euro nach 12 Monaten
angehoben wird (ohne sonstige Begründung).

Der Mietvertrag wurde so unterzeichnet.

Damit wurde nach § 557 BGB eine „künftige Änderung der Miethöhe“ vereinbart. Ausgestaltet als Staffelmiete nach § 557a BGB.

Im Internet liest man nun, dass ggf. 15 Monate Zeit vergehen
müssen bevor eine Mieterhöhung überhaupt erst verlangt werden
kann.

Der Vermieter „verlangt“ die Mieterhöhung ja nicht. zumindest nicht im Sinne einer nachträglichen Anpasssung. Für diese Fälle sind die hohen Schutzfristen und Regelungen der Rechstsprechung gedacht, die im Internet kursieren.
Im Falle einer Vereinbarung muss die Miethöhe gem. § 557a II S. 1 BGB für 12 Monate unverändert bleiben. Ein zusätzliches einseitiges Mieterhöhungsverlangen ist dafür dann ausgeschlosssen.

Was gilt nun, 12 oder 15 Monate und muss die Mieterhöhung
begründet werden oder ist sie ohne Begründung gar nichtig?

Die Begründungspflicht, Bspw. nach § 558a BGB, betrifft nicht den Fall des § 557 BGB, also der vertraglichen Vereinbarung einer Staffelmiete, wie im Ausgangsfall angedacht.
Es gilt lediglich Schriftformerfordernis der Vereinbarung.

Guten Tag,
es hört sich an, also ob eine Staffelmietvertrag unterzeichnet wurde? In diesem Fall ist es korrekt, dass eine Mieterhöhung nach einem Jahr stattfindet. Wie gesagt muss es aber ein Staffelmietvertrag sein und auch als solcher Bezeichnet werden §557a BGB.
Habt ihr jedoch einen normalen Wohnmietvertrag abgeschlossen, dann ist eine Mieterhöhung ohne Begründung nicht zulässig! Es darf nur eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemacht werden und dabei ist die Zeit von 15 Monaten zu beachten. Außerdem darf die Miete innerhalb 3 Jahren nicht um mehr als 20% angehoben werden. Es ist also erstmal wichtig welche Art von Mietvertrag vorliegt.