Hallo,
ich wohne in einer Studentenwohnanlage. Das Studentenwerk hat jetzt die Miete mit der Begründung von gestiegenen Instandhaltungs- und Verwaltungskosten und da die Finanzhilfe des Landes reduziert wurde erhöht. Das ganze geschieht in Anlehnung an die 2. Berechnungsverordnung. Seit 1.9.99 wurde die Miete nicht mehr erhöht.
In meinem Fall soll ich jetzt statt 240€ Warm 377€ Warm zahlen.
Soll ich dem zustimmen oder ist das Prozentual zu viel?
Hallo,
es stimmt das ,Instandhaltungs- und Verwaltungskosten der Finanzhilfe des Landes reduziert wurde.In Ihrem Fall würde ich dies rechtlich Prüfen lassen.Es kommt immer darauf an wie alt dieses Wohnheim ist und wie hoch dadurch die Instandhaltungskosten liegen .Desweiteren kommen ja z,B. wie Internet ,Warmwasser,Trockner, Fahrstuhl usw. dazu.
Was man ja nicht sehen kann bei Ihnen aus dieser Anfrage.Deshalb würde ich an Ihrer Stelle ,dies prüfen lassen ,da mir ja diese Faktoren nicht vorliegen.
Mir persönlich ist diese Steigerung zu hoch,aber wie gesagt diese Faktoren was Sie alles nutzen muß man wissen um ein eindeutiges Ergebniss zu beantworten zu können.Würde die Aufrechnung der Erhöhung mir geben lassen und es prüfen lassen
MfG
Hallo,guten Tag.Würde dir raten den Mieterbund an zu rufen,denn das ist in der Tat zu viel.Ich wünsche dir viel Glück.
Hallo, wer auch immer Du bist
Ich bin Experte für elektrische Fragen und noch einige andere technische Sachen. Bei Mietrecht solltest Du einen Experten fragen, der etwas davon versteht.
Ich habe davon keine Ahnung.
Gruß Erwin
Hallo,
sorry, hier kann ich nichts dazu sagen.
Herzlicher Gruß
Aufschlag von 50% finde ich recht happig, rechtlich habe ich aber keine Ahnung. Die Frage ist, ob du eine Alternative hast…
Bei Studentenwohnanlagen gelten besondere Bestimmungen. Wichtig ist erst einmal den Mietvertrag genau zu studieren. Häufig ist die Erhöhung auf gestigene Energiekosten zurückzuführen.
Die Grundmiete ist auf jeden Fall wichtig. Normalerweise darf die Steigerung dort nur 20% sein.
Viele Grüsse
Chr. Endres
Margetshöchheim