Mieterhöhung nach 6 Jahren

Wir sind seit Mai 2005 in wunderschönen Wohnung in einer noblen villengegend. Wir hatten auch noch keine Mieterhöhung. Leider haben wir Probleme mit dem Mieter, denn wir sind zum Mieterbund wegen Mängel. Das Balkongeländer kann man fast weg rücken, die Platten auf dem Balkon heben sich, das Wasser ist braun wenn man es ein bis zwei Tage nicht laufen ließ. Nun hat er uns und auch dem Mieterbund geschrieben wir sollen uns eine andere Wohnung suchen. Allerdings hat er jetzt eine Mieterhöhung von 30 % gemacht ( seinerseits laut Mietspiegel) Das Schreiben kam heute. Die Garage hat er von 50 auf 65 die Kaltmiete von 480 hat er jetzt auf qm a 6,90€ für 78 qm gemacht und die Nebenkosten auch auf 30 % erhöht. Er ist jetzt insgesamt von 610,00 € auf 732,50 € hoch. Darf er das mit soviel Prozent gleich erhöhen und müssen wir zustimmen bzw. ihm eine Zustimmung schicken oder sollen wir erst nochmals zum Mieterbund. Die Mängel macht jetzt die Rechtsschutzversicherung vom Mieterbund.
Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Hallo,
ja, der Vermieter darf die Miete erhöhen, nach dem Mietspiegel, ob nun direkt soviel % bin ich im Moment überfragt, auch die Nebenkosten sind ja enorm gestiegen die letzten Jahre, eigentlich wird ja nach dem Verbrauch die Nebenkosten berechnet.
Garage, kenne ich mich nicht wirklich aus, Sorry.
Wenn Sie aber schon im Mieterverein sind, dann sollten sie da nochmal Rücksprache mit halten, statt die Einverständniserklärung direkt zu unterschreiben!
Aber vielleicht kann jemand anderes 100%ig Angaben machen.
Ich wünsche viel Erfolg, lG

Was die Kaltmiete betrifft, ja, das darf er:
Der Vermieter kann grundsätzlich einseitig nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Erhöhung des Mietzinses bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten unverändert ist. Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen.
Eine Mieterhöhung wird nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt. Liegt die erhöhte Miete im erlaubten Bereich, müssen Sie aber zustimmen! Hierzu können Sie sogar vom Gericht verpflichtet werden!
Achtung! Behebbare Mängel in der Wohnung berechtigen nicht dazu, die Zustimmung zu versagen.

Was die Nebenkosten betrifft:
Monatliche Vorauszahlungen dürfen nur und im entsprechenden Verhältnis angehoben werden, wenn und wie dies aus der letzten Abrechnung hervorgeht(also wenn die Abrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag endet). Die Erhöhung muss im Verhältnis zu dem Nachzahlungsbetrag stehen!

P.S. Angaben ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung, welche ich immer empfehle!

Hallo Christanuss,

irgendwie stimmt in Ihrer Schilderung was nicht: Mieterhöhung von 30% ist natürlich nicht erlaubt, aber sehr wohl eine Mieterhöhung bis zum gültigen Mietspiegel, maximal jedoch nicht mehr als 20%.
Von 610 auf 732 Euro sind exakt diese 20%!!!

Also, bitte nochmal prüfen.

Gruß von Heihei

Wir sind seit Mai 2005 in wunderschönen Wohnung in einer
noblen villengegend. Wir hatten auch noch keine Mieterhöhung.

Beim den Experten des Mietervereins ist der Fall in den richtigen Händen.

mfg

pete88

Wir hatten 480,00 € Kaltmiete 50,00 € Garage, 130,00 € Nebenkosten.

Wir hatten Kaltmiete 480,00 €, von den Nebenkosten haben wir bei der letzten Ablesung sogar 370,00 € zurückbekommen, wie kann er da erhöhen?

Darf er nur die Grundmiete erhöhen oder auch die Nebenkosten und die Garage?

Er will die Mieterhöhung schon ab Januar ohne unsere Zustimmung.

Hallo, haben Sie Ihre Frage selber einmal gelesen? Da muss man sich leider denken, was Sie meinen könnten. Gehen Sie wieder zum Mieterbund

Hallo,
ich würde diese Fragen unbedingt mit dem Mieterschutzverein klären!
Gruß
chrissixyz

Hallo Christanuss,

sicher meinten Sie, dass Sie Probleme mit dem Vermieter haben.
Sie vermuten schon richtig, dass der beste Weg für Sie ist beim Mieterbund zu bleiben.
Ihr Problem ist nicht nur eins, sondern mehrer!
Mängel, Mieterhöhung, Laufzeit u.s.w

Gruß Fred

Hallo!
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den §§558 und 560.
Die Miete darf sich in ihrem Fall zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete um b is zu 20% erhöhen. Die Nebenkostenerhöhung muss plausibel begründet werden.

Ich würde mich hiermit wieder an den DMB wenden, sollten Sie sich dementsprechend unregerechtfertigt behandelt fühlen.

Nein Ihr müsst zu Garnix zustimmen.
Und eigentlich habt Ihr die Frage selbst beantwortet: Geht zum Mieterbund!
Da wirt Euch rechtsverbindlich geholfen.

Lieber Gruß ulli P

Die Antwort auf Deine Frage würde gegen das http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/ und die forumsinterne FAQ:1129 verstoßen.

vnA

Hallo.

Nach dem Mieterhöhungsgesetz darf die Miete alle 3 Jahre um 20% erhöht werden z.B. nach Mietspiegel des Mieterbund oder nach Vergleichswohnung.
Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter nach § 541b Abs. 2 Satz 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht. Er muß sich nicht mit einer Mieterhöhung abfinden, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dann kann er eine andere Wohnung suchen.
Vielleicht will dich dein Vermieter wegen deinen Mängelbeschwerden loswerden, weshalb er dir eine saftige Mieterhöhung ins Haus schickt, damit du genau dieses Sonderkündigungsrecht wahrnimmst und er deinen Mängelrügen nicht nachkommen bräuchte. Das machen manche Vermieter ganz gerne, sobald der Mieter nach einiger Zeit Mängel anzeigt, schicken die erstmal eine Mieterhöhung, denn der Mieter „darf“ dann kündigen.

Meiner Meinung nach kannst du die Mieterhöhung nicht grundsätzlich wegen Mängeln verweigern, wenn du dort wohnen bleiben möchtest, und der Vermieter in den letzten 6 Jahren keine Mieterhöhung gemacht hat, jetzt aber eine Mietanpassung nach Mietspiegel des Mieterbundes wünscht, auch wenn du gleichzeitig Mängel anzeigst.

Du könntest deine Zustimmung z.B. so formulieren, dass du mit einer Mieterhöhung einverstanden bist, aber zum Erhöhungsbetrag dein Zurückbehaltungsrecht aussprichst und in gleicher Höhe auch eine Mietminderung erklärst wegen den angezeigten Mängeln. So bezahlst du erstmal die alte Miete weiter, und den Erhöhungsbetrag muß der Vermieter für sich als Mietminderung verbuchen.
Diese Mietminderung kannst du aber nicht für immer ausüben, auch nicht im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes. Denn dem Vermieter steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich bei ihm durch die Mietminderung Mietzahlungsrückstände von zwei Monatsmieten bzw. mehr als einer Monatsmiete ansammeln.

Wenn du bereits beim Mieterbund vertreten bist, dann lasse dich dort weiter beraten, denn das ist ein sehr komplexer Fall, der eine rechtliche Klärung bedarf, und hier den Rahmen sprengen würde.

Meine Ausführungen sind nur freie Meinung. Bitte für den konkreten Fall eine Fachberatung beim Anwalt oder Mieterbund vor Ort aufsuchen.

Grüsse,
Delia

Hallo!
Unbegründet Mieterhöhungen muss man nicht hinnehmen. Aber - wenn der Mietspiegel ansteigt - steigt auch eure Miete. Den Mietspiegel kann man bei der Kreisverwaltung , Stadtverwaltung einsehen.
Du musst aber davon ausgehen , das die Mieten in einer „Villenviertel“ höher sind , als in „sozialen Brennpunkten“ wie Ausländer-Gettos , oder Viertel , die von hohen Arbeitslosenzahlen sind.
Die NK allerdings kann man nicht einfach so erhöhen , wie man will. Die müssen verbrauchsgerecht angeglichen sein.Man kann es ev. besser verstehen , wenn man z.B. Heizöl-Preissteigerung zugrunde legt.
Musstet ihr denn im letzten Jahr NK nachzahlen?
(mir wurde angeboten , nur 40€ NK-Vorauszahlungen zu leisten. Da ich aber lieber Geld zurück bekomme , als NK nachzuzahlen , habe ich vereinbart , dass ich 70€/mtl. zahle) So merke ich das über das Jahr verteilte30€ nicht so , als müsste ich 150€ in der Jahresendabrechnung nachzahlen.
Aber der Vermieter muß dafür sorgen, das keine Gesundheitsgefahren bestehen , wegen des "braunen Wassers). Er sollte auch bezgl. des Balkons (Geländer und Fliesen) dafür sorgen , das etwas schlimmes passieren könnte , wenn sich jemand an das Geländer lehnt und abstürzt. Bezw. wenn sich Fliesen lösen und auf darunter gehenden Passanten fällt. Dann wird es RICHTIG teuer!
Schreibt einen Brief ,worin ihr schreibt , das einen Mieterhöhung nur dann gezahlt wird , wenn ALLE Mängel-die ihr an der Wohnung findet , abgestellt werden.Setzt ihm eine Frist für die Mängelbeseitigung und schreibt , das ihr eine Miet-KÜRZUNG vornehmet , wenn die Mängel nicht Fristgerecht abgestellt sind.
Ich denke 2 Wochen Frist müsste reichen. Mach er in der Zeit nichts , kürzt die Miete um 20%.
Wenn ihr aber eine einwandfreie Mietsache habt , wo keine Mängel mehr sind , kann es durchaus sein , das die Mieterhöhung gerechtfertigt ist…sorry.
Wegen der NK Erhöhung hatte ich ja schon was gesagt.
Viel Glück
Frank

Hallo,

auf gar keinen Fall akzeptieren und umgehend wieder zum Mieterbund. Meines erachtens handelt es sich bei der Erhöhung um „Wucher“ und riecht stark nach Schikane. Ihr habt als Mieter jeder Zeit das Recht auf Mängelbeseitigung, Ihr habt Euch also nichts vorzuwerfen. Würde mich interessieren wie der Fall ausgegangen ist.

MfG
murmeltier