Ich wohne seit 2005 in meiner Wohnung und habe nun eine Mieterhöhung von 80 EUR bekommen. Ist es rechtens so viel zu erhöhen. Meine Miete liegt jetzt bei 650 EUR KM.
Vielen Dank für Eure Antwort
Petra
Ich wohne seit 2005 in meiner Wohnung und habe nun eine Mieterhöhung von 80 EUR bekommen. Ist es rechtens so viel zu erhöhen. Meine Miete liegt jetzt bei 650 EUR KM.
Vielen Dank für Eure Antwort
Petra
Ja, das ist korrekt, sind ja „nur“ ca. 12 %
Gruß
Melodie
maximal 20 % innerhalb von drei Jahren.ist also möglich wenn es davor noch keine Anpassung gegeben hat.
Ja, der Vermieter könnte sogar max. 130€ (20% von 65€) verlangen.
Laut BGB darf der VM maximal 20% in 3 Jahren erhöhen. Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen.
Gruß
hallo, das kommt darauf an wie hoch der mietpreisspiegel in der region/stadtteil deiner wohnung liegt. wenn dieser tatsächlich so stark gestiegen ist kann das schon sein.
"Bei freifinanzierten Wohnungen - im Gegensatz zu Sozialwohnungen - darf der Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Ortsüblich ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Mieters durchschnittlich gezahlt wird. "
Hilfreich hierzu der Link: http://www.mieterbund.de/mieterhoehung0.html
VG
Hallo Sie Glückskind,
nach 7 Jahren nur ca. 12% Mieterhöhung, da müssen Sie sich doch echt bedanken, bis ca. 30% wären rechtlich möglich.
Also Küsschen an den Vermieter.
mfg
von ontlspol
Hallo Petra,
ich würde sagen das hängt von der Formulierung im Mietvertrag, vom Mietspiegel und von evtl. Renovierungen ab.
Gruß
David
Hallo Petra,
wie sieht denn der Mietspiegel in eurer Region aus? Liegt eure Miete sehr viel höher als der Mietspiegel, dann bitte mal zum Mieterverein oder Anwalt gehen damit.
Ansonsten ist die Frage, was im Mietvertrag dazu drin steht.
Gibst recht wenig Infos.
Hallo…
Hier habe ich einen Link für dich…
http://www.channelpartner.de/channelcenter/finanzen/…
Da findest du genaue angaben wegen einer Erhöhung.
Ein Vermieter darf die Miete bis zu 20 % erhöhen vorausgesetzt das er damit dann nicht ÜBER dem Mietspiegel deiner Ortschaft liegt…
LG
Petra
Direkt 80 Euro sind machbar, wenn der Mietspiegel es her gibt. Der Vermieter muss 3 Wohnungen nennen, die gleichen Standard haben und den vom Vermieter geforderten qm Preis haben.
Innerhalb von 3 Jahren darf jedoch nicht mehr als 20 % erhöht werden, was bei dir nicht der Fall ist.
Wenn also der Vermieter evtl. auch im gleichen Haus oder in der Nachbarschaft gleichwertige Wohnungen mit dem geforderten qm-Preis vorweisen kann, ist es berechtigt.
MfG
Ulla
So einfach ist es nicht zu beantworten!
20 % max in 3 Jahren ist die Grenze. Du mußt im Mietenspiegel deines Ortes den Mittelwert ermitteln.
Ist es nicht über dem Mittelwert, ist die Wohnungsgröße, die Altersklasse, die Wohnlage und Situation richtig, dann ist es o.k. stimmt eines der Kriterien nicht, dann ist es nicht o.k… Also ermittele erst mal, dann nochmals nachfragen.
Gruß connection
JA warum nicht?
rechtlich wäre das in den meisten Orten Deutschlands, schon viel früher möglich gewesen.
Dabei wird nach der Art der Miete unterschieden: Ob es sich bei der vereinbarten Miete um eine Indexmiete, Staffelmiete, oder um eine Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete handelt – und im Weiteren nach dem Gegenstand der Miete; einen Wohnraum oder eine Gewerbeimmobilie.
kommt meiner Meinung darauf an wie hoch die Miete verhältnissmäßig für die Größe und Lage ist.
Evtl. können Sie bei Stadtverwaltung/Gemeinde etwas über Mietspiegel erfahren, oder über Internet googeln.
Zweite Möglichkeit: bei Mietverein ihrer Stadt/Umgebung erkundigen.
wünsche viel Glück
hallo,
das lässt sich sehr leicht googeln:
zb hier -
http://www.mieterbund.de/mieterhoehung0.html
viel glück!!
mannheim13
hallo,
die Antworten, die Sie bekommen haben, sagen schon fast alles:
Kappungsgrenze ist nicht zu beachten, da letzte Mieterhöhung länger als 3 Jahre zurückliegt.
bis zu 20% von der Kaltmiete sind erlaubt.
Zu klären von Ihnen:
gibt es einen Mietspiegel? Ist die bisherige Miete und daraus die erhöhte Miete für die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen?
Allerdings erwähnen Sie nicht, ob und wie der Vermieter die Mieterhöhung begründet hat. Das muss er nämlich (http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html).
Hat er die Mieterhöhung mit einem Mietspiegel begründet, können Sie den bei der Gemeinde oder einem Mieterverein einsehen und dann gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
hat er die Mieterhöhung nicht begründet, ist die Form nicht gewahrt und damit unwirksam. Sie sollten dann nicht zustimmen und nicht widersprechen.
Der Vermieter kann die Begründung allerdings dann nachreichen. (http://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html)
siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterhoehung-__f782…)
Gruß
elfriede
Hallo,
nach diesen nakten Fakten - Ja (innerhalb von drei
Jahren kann die Miete um 20 % erhöht werden).
Gruß
Diese Frage ist schwer zu beantworten ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Lassen Sie sich doch vom Vermieter die genauen Hintergründe erläutern, was zu dieser Erhöhung geführt hat und mit diesem Schreiben fragen Sie einen Experten im Mietrecht - ich kann nur schreiben wie ich es machen würde. Schauen Sie sich auch den Mitspiegel Ihrer Wohngegend - vielleicht hilft das auch weiter.
Hallo,
es gibt da das sog. Miethöhegesetz. Vielleicht mal googeln. Ansonsten würde ich mich beim zuständigen Rathaus nach dem Mietspiegel erkundigen, um herauszufinden, ob deine Miete dann noch im Rahmen ist.
Außerdem steht Dir bei einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse