Mieterhöhung nach 7 Jahren

Ist es erlaubt, nachdem die Miete 7 Jahre lang nicht erhöht wurde, sie auf einen Schlag um 30% zu erhöhen, um sie an den Mietspiegel anzupassen oder muss das gestaffelt durchgeführt werden? Konkret: Steigerung von 210 Euro auf 280 Euro.

Hallo!

Etwas zum Lesen : http://www.test.de/Mieterhoehung-Was-geht-und-was-ni…

Man darf innerhalb von 3 Jahren max. um 20 % erhöhen, höchstens aber bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichmiete.

Von 210 € also max. auf  252,-- in einem Schritt wäre höchstens möglich und auch nur, wenn die Vergleichsmiete noch höher läge.

MfG
duck313

Hallo, laut Miethöhegesetz (MHG) darf ein Vermieter die Wohnraummiete auf den Stand der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche im Mietspiegel festgelegt ist, anheben. Er muß sein (amtsdeutsch…) Mieterhöhungsverlangen Ihnen schriftlich mitteilen und dies auch begründen. (Die Begründung, ´Miete war seit 7 Jhr. unterhalb des Mietspiegels´, ist dann wirksam). Auf eine Staffelung braucht er sich nicht einzulassen.
Sie haben nun 2 Monate Zeit, sich zu überlegen, ob Sie wohnen bleiben oder ausziehen, Sie haben durch die geplante Mieterhöhung nämlich in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Gruß- Achim

PS. Ich gehe davon aus, daß es sich um eine reine Wohnraummiete handelt

Ist jetzt nicht wirklich „Expertenwissen“ was du da so von dir gibst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html Abs.3 sieht das zumindest etwas anders.

vnA

Nur so als Info:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mieth%C3%B6hegesetz

vnA

Nein:„Bei Erhöhungen [nach ortsüblicher Vergleichsmiete] darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze).“, § 558 Abs. 3 BGB.

Sofern hier also keine Modernisierungserhöhung oder Betriebskostenanpassung in den geforderten 280 EUR enthalten sind, wäre derzeit nur ein Erhöhungsverlangen des Mietzinses über 252 EUR zulässig.

G imager