Mieterhöhung nach Ablauf der Staffelmiete

Guten Tag,

Ein Vermieter hat mit dm Mieter eine Staffelmiete über 5 Jahre (2% Erhöhung Jährlich) im Mietvertrag vereinbart.
Diese 5 Jahre sind nun rum (Letzte Erhöhung ist 15 Monate her).
Der Miter erhält nun ein Schreiben vom Vermieter: „Die vereinbarte Staffelmiete erhöht sich für die nächsten 5 Jahre um 2%.“

Ist dies so Rechtens?
Darf ein Vermieter nach einer 5-Jährigen Staffelmiete erneut eine 5-Jährige Staffelmiete verlangen?

Ist es nicht der Fall, dass nach einer Staffelmiete eine erneute Mieterhöhung nur noch aufgrund der
ortsüblichen Vergleichmiete erfolgen kann bzw nicht erfolgen darf?

Hallo dictatos,

gemäß Internetratgeber-Recht wäre bereits die alte Regelung unwirksam gewesen:

„Wird im Mietvertrag lediglich eine relative Erhöhung angegeben, ist die Vereinbarung unwirksam (z.B. „Nach jeweils einem Jahr erhöht sich der Mietzins um 5 Prozent“).“

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß!

Horst

Mein Fehler.
Habe mich falsch ausgedrückt.
Im alten und neuen Vertrag sind die Erhöhungen, so wie es das Recht vorsieht, genau genannt (also nicht relativ).
Von XXX bis XXX Miete XXX€…

Okay, aber wenn im Vertrag die Staffelmiete zeitlich begrenzt war, dann kann der VM nicht einfach nochmal nachlegen.

Eigentlich sollte im Vertrag auch drin stehen, was nach der Zeit kommt.

Gruß!

Horst

Moin,

laut Maklerin (die einem größerem Verband angehörte der das Thema entsprechend aufbereitet hat) dürfen nicht mehr als 5 Jahre angegeben werden und danach muss neu verhandelt werden. Bei fehlender Einigung wäre laut ihr der Mietvertrag beendet.

Gruß
Bernd

Guten Tag,

Hallo,
nach Ablauf der Staffelmiete gilt das Gesetz mit seinen Möglichkeiten, eine neue Staffel könnte nur in gegenseitiger Übereinkunft vertraglich geregelt werden.
Eine Vertragsbeendigung wie in einer vorangegangenen Antwort formuliert ist nicht korrekt.
Gruß suver