Hallo,
wir planen für „unsere“ Mietwohnung in Eigenleistung einen Balkon – selbstverständlich fachmännisch
- anbringen zu lassen. Nun frage ich mich, ob unsere Vermieter diese offensichtliche Wertsteigerung der Wohnung in eine Mieterhöhung umlegen dürfen?
Vielen Dank
Marie
Hallo,
entgegen weit verbreiteter Meinung ja. Die Miete geht nämlich nicht davn aus, wer investiert hat, sondern welche Investitionen (und Kriterien) bei der Berechnung der Miete anzuwenden sind.
wir planen für „unsere“ Mietwohnung in Eigenleistung einen
Balkon – selbstverständlich fachmännisch
- anbringen zu
lassen. Nun frage ich mich, ob unsere Vermieter diese
offensichtliche Wertsteigerung der Wohnung in eine
Mieterhöhung umlegen dürfen?
Weshalb wollt Ihr einen Balkon an das Haus bauen ? Ist für den Bau überhaupt schon die Baugenehmigung eingeholt und sind die Nachbarn im Rahmen des Teil-Baugesuches angehört worden, ob diese den Balkon dulden ? Habt ihr die notarielle Zusage, dass ihr eines Tages Eigentümer werdet und wie wollt ihr diesen hohen Aufwand vornehmen, wenn ihr z.B. keine Dauerwohnzusage habt und 2003 das Mietverhältnis nach dem Balkonbau gekündigt wird ? ( z.B. Todesfall des Haupteigentümers und Verkauf des Hauses durch die Erben an einen Eigentümer , der Eigenbedarf anmeldet ).
Ohne Zusage wie lange ihr vertraglich in der Wohnung bleiben könnt, dass vertraglich vereinbart ist, dass der Balkon nie zur Mieterhöhung wegen der Eigenkosten herangezogen werden darf und ohne eine Klärung, wie lange die eingebrachten Kosten abgewohnt werdne können und wenn das Mietverhältnis vorher endet, in welcher Höhe pro Jahr Entschädigung anfällt, kann ich zu dieser Masanahme nicht raten.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für die kritische Einschätzung! Die Balkon-Idee ist bislang über eine Idee noch nicht hinausgekommen. Allerdings ist die Wohnung eine ehemalige Bahnwohnung die irgendwann (noch unklar wann) in Eigentum mit Vorkaufsrecht für die Mieter umgewandelt werden soll. Also Eigenbedarf und Tod des Haupteigentümers ist bei einem großen Immobilienkonzern nicht zu erwarten.
Da die Miete günstig ist, hätte sich ein Balkonanbau innerhalb eines Jahres amortisiert. Das heißt, bevor wir einen teuren Umzug, Renovierung und eine hohe neue Miete in Kauf nehmen, wäre ein Balkon die günstigste Lösung (egal, ob wir die Wohnung irgendwann kaufen oder eher doch nicht.
Gruß
Marie
Hallo Marie,
vielen Dank für die kritische Einschätzung! Die Balkon-Idee
ist bislang über eine Idee noch nicht hinausgekommen.
Allerdings ist die Wohnung eine ehemalige Bahnwohnung die
irgendwann (noch unklar wann) in Eigentum mit Vorkaufsrecht
für die Mieter umgewandelt werden soll.
Also, wenn Du hier Vertrauen kannst, dass hier Eigentum mit Vorkaufsrecht geschaffen werden soll und dieses im Grundbuch dann auch rechtzeitig eingetragen wird, könnt ihr dieses Sache wohl eingehen. Risiko behaftet ist es trotzdem solange keine Zusage und Eintragung für das Vorkaufsrecht besteht.
Also Eigenbedarf und
Tod des Haupteigentümers ist bei einem großen
Immobilienkonzern nicht zu erwarten.
Da die Miete günstig ist, hätte sich ein Balkonanbau innerhalb
eines Jahres amortisiert. Das heißt, bevor wir einen teuren
Umzug, Renovierung und eine hohe neue Miete in Kauf nehmen,
wäre ein Balkon die günstigste Lösung (egal, ob wir die
Wohnung irgendwann kaufen oder eher doch nicht.
GRuss Günter und viel Glück bei dem Vorhaben.