Ist es rechtens nach einer ausführlichen Fassaden- und Balkon-Sanierung in einem Mehrparteien-Mietshaus Mieterhöhung zu verlangen?? Wie ist die Rechtslage?
vielen Dank!
LG Raven
Hallo Raven,
der Vermieter hätte spätestens drei Monate vorher über die Umbauten informieren und eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierung ankündigen müssen. Diese beträgt 11 % pro Jahr seiner eigenen Kosten.
Die Mieterhöhung kann aber natürlich auch andere Gründe haben, die dann aber angegeben sein müssten.
Gruß!
Horst
Hallo,
Modernisierung ankündigen müssen. Diese beträgt 11 % pro Jahr
seiner eigenen Kosten.
In de Frage stand „Fassaden- und Balkon-Sanierung“, wenn es nur das (und nicht etwa eine Wärmedämmung) war, ist das keine Modernisierung.
Cu Rene
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